Hi,
Klares NEIN! Ein Pflichtenheft beschreibt, was der Softwirker tun SOLL(TE), die Dokumentation was er getan HAT.
Na ja, das ist ja alles richtig, aber die Frage ist, was Martin mit "muss diese auch dokumentieren" meint. Wenn z.B. verlangt ist, dass das Projekt gemäß AU-250 (V-Modell) dokumentiert wird, dann ist es ziemlich egal ob die Software schon fertig ist oder nicht. Es handelt sich dann zwar um ein Versagen des Auftraggebers, aber das ändert alles nichts daran, dass die vollständige Dokumentation entsprechende Dokumente zu umfassen hat, sonst kann die Dokumentation und damit die Software nicht vom Auftraggeber abgenommen werden.
MfG
Rouven
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