Martin: Systemdokumentation und Pflichtenheft

Hallo,

zur Zeit schreibe ich eine Software und muss diese auch dokumentieren. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich ein Pflichtenheft abgeben erstellen muss, wenn ich eine Systemdokumentation in Erwägung ziehe.

Ich denke, ein Pflichtenheft nicht erstellen zu müssen, da ich die SOftware bereits in der Systemdokumentation umfangreich beschreiben würde.

Was meint ihr?

Viele Grüße aus Hamburg,
Martin

  1. Hi there,

    zur Zeit schreibe ich eine Software und muss diese auch dokumentieren. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich ein Pflichtenheft abgeben erstellen muss, wenn ich eine Systemdokumentation in Erwägung ziehe.

    Wenn Du schon an der Software arbeitest, dann kommt ein Pflichtenheft ohnehin mindestens zwei Arbeitsschritte zu spät.
    Vielleicht hättest Du das Pflichtenheft rechtzeitig erstellen sollen, dann wüßtest Du jetzt auch, was alles im Umfang des Auftrags drin ist...

    1. Hallo,

      Wenn Du schon an der Software arbeitest, dann kommt ein Pflichtenheft ohnehin mindestens zwei Arbeitsschritte zu spät.
      Vielleicht hättest Du das Pflichtenheft rechtzeitig erstellen sollen, dann wüßtest Du jetzt auch, was alles im Umfang des Auftrags drin ist...

      hm, es ginge wahrscheinlich darum, es noch nachzureichen.

      1. Hi there,

        hm, es ginge wahrscheinlich darum, es noch nachzureichen.

        Hier stellt sich aber schon die Sinnfrage, zumal das Erstellen eines guten Pflichtenheftes schon mal ein Drittel der Arbeit der Softwareerstellung ausmachen kann. Dafür kann man nach einem guten Pflichtenheft auch arbeiten. Es aber nachträglich zu erstellen ist imho schlicht und einfach Zeitverschwendung...

  2. Hello,

    das Lastenheft ist i.d.R. Bestandteil des Auftrages zur Softwarerstellung
    Das Plichtenheft ist dann Aufgabe des Planers
    Die Umsetzung ist Aufgabe des Software-Herstellers, genauso wie die Dokumentation

    Es gibt sicher Fälle, in denen Pflichtenheft und Umsetzung vom Selben erledigt werden, das halte ich aber für die Arbeits- und Kontrollteilung für unzuverlässig.

    Harzliche Grüße vom Berg
    http://www.annerschbarrich.de

    Tom

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  3. Hallo,

    zur Zeit schreibe ich eine Software und muss diese auch dokumentieren. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich ein Pflichtenheft abgeben erstellen muss, wenn ich eine Systemdokumentation in Erwägung ziehe.

    Klares NEIN! Ein Pflichtenheft beschreibt, was der Softwirker tun SOLL(TE), die Dokumentation was er getan HAT.

    Das ist so, als würdest du fragen: Wenn ich beim Kaufmann schon einen Kassenbon bekomme, muß ich dann nachträglich auch noch einen Einkaufszettel schreiben?

    Du könntest natürlich offene Punkte aufschreiben, also Dinge, die jetzt noch nicht enthalten sind (und auch nicht verabredet sind), aber für die nächste Ausbaustufe Sinn machen.

    Kalle

    1. Hi,

      Klares NEIN! Ein Pflichtenheft beschreibt, was der Softwirker tun SOLL(TE), die Dokumentation was er getan HAT.

      Na ja, das ist ja alles richtig, aber die Frage ist, was Martin mit "muss diese auch dokumentieren" meint. Wenn z.B. verlangt ist, dass das Projekt gemäß AU-250 (V-Modell) dokumentiert wird, dann ist es ziemlich egal ob die Software schon fertig ist oder nicht. Es handelt sich dann zwar um ein Versagen des Auftraggebers, aber das ändert alles nichts daran, dass die vollständige Dokumentation entsprechende Dokumente zu umfassen hat, sonst kann die Dokumentation und damit die Software nicht vom Auftraggeber abgenommen werden.

      MfG
      Rouven

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