Moin Chris,
Ohne ausdrückliche nachweisbare (schriftliche) Genehmigung würde ich jedenfalls keine fremden Markenzeichen verweden.
Darf ich Dich mal fragen was Du beruflich machst?
Jurist bist offenkundig jedenfalls nicht.
Außerdem gibt es im Geschäftsleben auch noch andere Dinge als Juristerei.
Wenn ich meine Juristen ins Rennen werfe, dann habe ich meist schon verloren und hoffe den verlust in Grenzen halten zu können.
So ist es nun mal im RL!
Im konkreten Fall würde ich das unabhängig vom Urheberrecht als Irreführend bezeichnen. Der einzige Sinn und zweck wäre den verbraucher über den Hersteller des Produktes zu täuschen. Das nenne ich Beschiss.
TomIRL