Chris: Abmahnwelle bei ebay und Co

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Hallo,

"Von vornherein vermeiden sollte man deshalb, in sein Angebot irgendwelche Markennamen zu schreiben ..."

Das ist -mit Verlaub- Unsinn.

Wenn man eine Rolex-Uhr verkauft, kann man das auch sagen.
Wenn man allerdings einen Nachbau verkauft, dann ist das eben kein Rolex-Design. Eingetragene Marken dienen der Abgrenzung und wenn ein Schlaumeier meint, die Abgrenzung nicht einhalten zu müssen, dann begeht er eben eine Rechtsverstoß. Wenn dieser geschäftsmäßgig stattfindet, kann Vorsatz und damit auch Betrug vermutet werden.

Wenn allerdings ein Privatmann schreibt: "Mir wurde diese Uhr mal als Rolex-Uhr verkauft, allerdings musste ich später herausfinden, dass sie nicht echt ist. Sie funktioniert aber zuverlässig"

Dann möchte ich hier vermuten, dass das genau der nemebn dem Grenzfall liegt... *gg*

LG
Chris