Wann darf man Logos verwenden?
Thomas
- recht
hi!
Meine Frage ist juristischer Natur und zwar:
Wenn das unternehmen, für das diese Webpräsenz entsteht Canon-, ...-tinten wiederbefüllt, darf man auch der Preise seite deren reg. Logo verwenden, wenn man soetwas wie folgenden text schreibt oder darf man diese unter keinen Möglichkeiten, außer einer schrift. Erlaubnis, verwenden?
" Alle Marken, Logos und Bezeichnungen sind Eigentum der jeweiligen Hersteller und dienen lediglich der Illustration und zur Beschreibung der Kompatibilität unserer Qualitätsprodukte. Wir bieten hier keine original Produkte dieser Hersteller an. "
Vielen Dank
thomas
Hallo,
die Inhaber haben ein Verbietungsrecht.
Wo daa endet, ist sicher wieder vom Einzelfall abhängig.
Wenn Du (journalistisch) über Toner und Tinten berichtest, und in diesem Zusammenhang verschiedene Packungen im Original fotografierst und abbildest, wird die Firma keine Chance haben, ebenso, wenn Du das Material ordnungsgemäß kaufst und wiederverkaufst. Das Recht am Markenzeichen ist für diese Fälle hinreichend verfallen.
Wenn Du aber eigene Waren gleicher Klasse verkaufst unter Verwendung des fremden Markenzeichens, dann hast Du ganz schlechte Karten. Das kann u.U. auch als Betrug ausgelegt werden. Denn genau zum Zwecke der Abgrenzung wurde es schließlich registriert!
LG
Chris
hi!
Wenn Du aber eigene Waren gleicher Klasse verkaufst unter Verwendung des fremden Markenzeichens, dann hast Du ganz schlechte Karten. Das kann u.U. auch als Betrug ausgelegt werden. Denn genau zum Zwecke der Abgrenzung wurde es schließlich registriert!
Naja, Betrug kann es in dem Sinn nicht sein, da ja die Überschrift BEFÜLLUNGSSERVICE-Preise heißt und hier Original-patronen von Canon, ... wiederbefüllt werden...
Würde es in diesem Fall helfen wenn man ganz oben z.B. "Bei uns können Sie ihre leeren Canon, ...-Patronen wiederbefüllen lassen." schreiben würde?
thx
Thomas
Hallo,
Würde es in diesem Fall helfen wenn man ganz oben z.B. "Bei uns können Sie ihre leeren Canon, ...-Patronen wiederbefüllen lassen." schreiben würde?
Es würde eher helfen, wenn keiner der Hersteller im Vordergrund stehen würde und insbesondere in Eurer primären Leistungsbeschreibung der Name nicht genannt wird.
Wenn Du dann aber am Beispiel einer der authentischen Patronen die Wiederbefüllung beschreibst, und dazu Fotos zeigst, auf denen zufällig ein Markenzeichen erkennbar ist, dann ist das sicher der Grenzfall.
Das Arbeiten mit allgemeinen Bezeichnungen ist hier sicher unkritischer, als das mit konkreten Produkt-Bezeichnugen (Marken) der etablierten Firmen.
Aber wenn es Größenordnungen annehmen soll und bei Euch 'was zu holen ist, dann solltet Ihr mit einem vernünftigen Patentanwalt darüber sprechen.
LG
Chris
hi!
Es würde eher helfen, wenn keiner der Hersteller im Vordergrund stehen würde und insbesondere in Eurer primären Leistungsbeschreibung der Name nicht genannt wird.
...
Das Arbeiten mit allgemeinen Bezeichnungen ist hier sicher unkritischer, als das mit konkreten Produkt-Bezeichnugen (Marken) der etablierten Firmen.
naja, aber bei den Preisen muss ich aber Preise je nach Patrone nennen und deshalb auch den Markennamen, gibts da irgendne möglichkeit wie das erlaubt ist?
thx
Thomas
PS: Dies tut auch z.B. Refill24 und diese werden sich doch rechtlich abgesichert haben, oder?
=> [link]http://www.refill24.at/aspx/artikel.aspx?artikelgruppeid=5&sid=1e136240-15e3-402c-9e57-12a45db84daf
oder auch der Tintenmarkt (erster treffer im google:
=> [link]http://www.tintenmarkt.de/TintefuerCanonBJC150210220230.php
lg
Thomas
Hallo,
PS: Dies tut auch z.B. Refill24 und diese werden sich doch rechtlich abgesichert haben, oder?
=> http://www.refill24.at/aspx/artikel.aspx?artikelgruppeid=5&sid=1e136240-15e3-402c-9e57-12a45db84daf
oder auch der Tintenmarkt (erster treffer im google:
=> http://www.tintenmarkt.de/TintefuerCanonBJC150210220230.php
Ich kann da keine Logos der nachgefüllten Hersteller finden.
Weißt Du eigentlich den Unterschied zwischen Marke und Trivialtext bzw. Wortmarke und Bildmarke?
LG
Chris
sry, ich dachte nach deinen letzten txt, das man auch nicht die reg. Trademark verwenden darf...
Darauf hat es sich bezogen, hab da wohl irgendetwas verwurschtelt *schäm*
lg
Thomas
hi!
Nun noch eine Frage, soll ich nach diesen Namen das ®-Zeichen machen oder nicht?
thx
Thomas
Hallo,
Nun noch eine Frage, soll ich nach diesen Namen das ®-Zeichen machen oder nicht?
Eine Rechtsberatung wird Du hier online nicht bekommen...
Ich persönlich sehe da keinen Unterschied, ob man es macht oder nicht.
Es gibt Leute, die schreiben unter ihre Publikationen immer ausführlich: Die verwendeten Bezeichnungen .... sind eingetragene Warenzeichen der Firmen .... usw.
Aber ob das nun was bringt oder auch eher unter Mythos abzulegen ist, weiß ich nicht. Wenn Ihr Geschäfte damit macht, frag wirklich lieber einen Patentanwalt, und zwar schriftlich (die Antwort). Das kostet dann zwar auch Geld, aber du bist 'versichert' (der Anwalt sollte es sein).
LG
Chris
Hallo.
PS: Dies tut auch z.B. Refill24 und diese werden sich doch rechtlich abgesichert haben, oder?
Wer weiß? Verlassen sollte man sich darauf jedenfalls nicht.
MfG, at
Hallo,
naja, aber bei den Preisen muss ich aber Preise je nach Patrone nennen und deshalb auch den Markennamen, gibts da irgendne möglichkeit wie das erlaubt ist?
Ja, im allgemeiner Verwendung ist es erlaubt.
Aber nicht direkt in vorderster Front in der Werbung.
Also:
Wir füllen die Patronen vieler namhafter Hersteller wieder auf
wird sicherlich keinen Ansatz liefern.
Liste:
Patronen passend zu
HP Deskjet 620 3,30
Cahnon Blindfish 15,20
HTML sihben, Farbe je 2,20
ist sicherlich auch ok. Hier wird keine Werbung mit der Marke gemacht, sondern die Marke wird im allgemeiner Verwendung im text genannt.
Wenn Du aber ganz groß auf Dein Prospekt schreibst:
Canon refill ganz billig
dann kann das schon kritisch sein, da keine ausreichende Abgrenzung stattfindet
Die Logos darst Du also NIE NICHT verwenden ohne Einwilligung des Inhabers.
LG
Chris
hi!
"Von vornherein vermeiden sollte man deshalb, in sein Angebot irgendwelche Markennamen zu schreiben ..."
Guckst du hier:
http://www.einslive.de/daswort/derservice/multimedia/internet/abmahnwelle_bei_ebay_und_co/index.phtml
LG Kalle
hi!
hier noch so'n Ding, speziell auf deine Logo- Frage abgestimmt:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/mail/9023
Habe einfach mal nach - abmahnungen adidas ebay - gegoogelt, weil ich da was in Erinnerung hatte.
LG Kalle
Hallo.
Habe einfach mal nach - abmahnungen adidas ebay - gegoogelt, weil ich da was in Erinnerung hatte.
Womit füllt man denn Turnschuhe nach?
MfG, at
Moin,
hier noch so'n Ding, speziell auf deine Logo- Frage abgestimmt:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/mail/9023Habe einfach mal nach - abmahnungen adidas ebay - gegoogelt, weil ich da was in Erinnerung hatte.
Mit Verlaub das ist genau der gleiche Unsinn.
Wenn ich Produkte einer Firma anbeite dann sollte ich problemlos den Namen nennen dürfen.
Vom vermutlich auch noch in schlechter Qualität angebotenen Logodowload bin ich da meilenweit weg.
TomIRL
Hi,
Wenn ich Produkte einer Firma anbeite dann sollte ich problemlos den Namen nennen dürfen.
Inkl. Logo - ja! Da gibt es auch entsprechende Urteile.
Gruß, Cybaer
Hallo,
"Von vornherein vermeiden sollte man deshalb, in sein Angebot irgendwelche Markennamen zu schreiben ..."
Das ist -mit Verlaub- Unsinn.
Wenn man eine Rolex-Uhr verkauft, kann man das auch sagen.
Wenn man allerdings einen Nachbau verkauft, dann ist das eben kein Rolex-Design. Eingetragene Marken dienen der Abgrenzung und wenn ein Schlaumeier meint, die Abgrenzung nicht einhalten zu müssen, dann begeht er eben eine Rechtsverstoß. Wenn dieser geschäftsmäßgig stattfindet, kann Vorsatz und damit auch Betrug vermutet werden.
Wenn allerdings ein Privatmann schreibt: "Mir wurde diese Uhr mal als Rolex-Uhr verkauft, allerdings musste ich später herausfinden, dass sie nicht echt ist. Sie funktioniert aber zuverlässig"
Dann möchte ich hier vermuten, dass das genau der nemebn dem Grenzfall liegt... *gg*
LG
Chris
Hi,
Wenn das unternehmen, für das diese Webpräsenz entsteht Canon-, ...-tinten wiederbefüllt, darf man auch der Preise seite deren reg. Logo verwenden, wenn man soetwas wie folgenden text schreibt oder darf man diese unter keinen Möglichkeiten, außer einer schrift. Erlaubnis, verwenden?
Du brauchst die Erlaubnis - schriftl. muß sie nicht sein.
Wenn Du nicht in einer Geschäftsbeziehung mit der Firma bist, und sie auch nicht gleich anmailen möchtest: Mitunter haben die Firmen die Nutzungsbed. ihrer Logos (und ggf. bereits selbige zum Download) auf ihrer Website - üblicherweise im Presse-Bereich.
Gruß, Cybaer
Hallo,
Wenn das unternehmen, für das diese Webpräsenz entsteht Canon-, ...-tinten wiederbefüllt, darf man auch der Preise seite deren reg. Logo verwenden, wenn man soetwas wie folgenden text schreibt oder darf man diese unter keinen Möglichkeiten, außer einer schrift. Erlaubnis, verwenden?
Du brauchst die Erlaubnis - schriftl. muß sie nicht sein.
Wenn Du nicht in einer Geschäftsbeziehung mit der Firma bist, und sie auch nicht gleich anmailen möchtest: Mitunter haben die Firmen die Nutzungsbed. ihrer Logos (und ggf. bereits selbige zum Download) auf ihrer Website - üblicherweise im Presse-Bereich.
Und wie steht es mit der Beweislast / Beweisnot?
Ohne ausdrückliche nachweisbare (schriftliche) Genehmigung würde ich jedenfalls keine fremden Markenzeichen verweden.
LG
Chris
Hi,
Und wie steht es mit der Beweislast / Beweisnot?
Im Zweifelsfall, wie öfters, das Internet Archive. :-)
Ohne ausdrückliche nachweisbare (schriftliche) Genehmigung würde ich jedenfalls keine fremden Markenzeichen verweden.
Dann druck dir die Genehmigung die auf der Website der Firma steht halt aus.
Manche Leute haben Probleme ... =;-)
Gruß, Cybaer
Moin Chris,
Ohne ausdrückliche nachweisbare (schriftliche) Genehmigung würde ich jedenfalls keine fremden Markenzeichen verweden.
Darf ich Dich mal fragen was Du beruflich machst?
Jurist bist offenkundig jedenfalls nicht.
Außerdem gibt es im Geschäftsleben auch noch andere Dinge als Juristerei.
Wenn ich meine Juristen ins Rennen werfe, dann habe ich meist schon verloren und hoffe den verlust in Grenzen halten zu können.
So ist es nun mal im RL!
Im konkreten Fall würde ich das unabhängig vom Urheberrecht als Irreführend bezeichnen. Der einzige Sinn und zweck wäre den verbraucher über den Hersteller des Produktes zu täuschen. Das nenne ich Beschiss.
TomIRL
Hallo.
Wenn ich meine Juristen ins Rennen werfe, dann habe ich meist schon verloren und hoffe den verlust in Grenzen halten zu können.
So ist es nun mal im RL!
Dann bin ich froh, kein Rheinländer zu sein.
MfG, at