Yoeto: Heikle Sache - Gewährleistung

<yoeto>

Ich habe mal eine Frage zum Thema Gewährleistung, im Speziellen zu der Frage nach dem Kaufnachweis. Und zwar habe ich hier eine Digitalkamera, die mehr und mehr den Geist aufgibt. Dummerweise ist der Kassenzettel verloren gegangen (ich habe sie nicht selbst gekauft, es war ein Geschenk), das einzige, was sich noch rekonstruieren läßt, ist der Kontoauszug mit der Abbuchung (per EC-Karte bezahlt).

Gilt das als Kaufnachweis? Auch wenn die angegebene Summe nicht dem Kaufpreis der Kamera entspricht (da noch mehr gekauft wurde)?

Und dann ist da noch die Sache mit der Beweislastumkehrung. Da der Kauf mehr als 6 Monate zurückliegt, muss ich als Käufer wohl beweisen, dass der Fehler schon beim Verkauf vorlag. Wie aber beweise ich das bei einem Softwarefehler in der Kamera...?

</yoeto>

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  1. Moin,
    Zunächst gilt mal das Du Dich mit dem Verkäufer in Verbindung setzt, das ist viel einfacher als die Gesetzbücher zu wälzen und danach zu gucken wie Du am besten zu deinem Recht kommst.
    Außerdem bist Du sogar dazu verpflichtet dies so zu tun, den nur wenn der Händler von Deinem Problem weiß, kann er reagieren.
    Im übrigen gilt die Beweislastumkehr bis zu 6 Monaten und nicht ab 6 Monate. Normalerweise mußt Du immer beweisen das der Schaden bei Übergabe schon bestanden hat. Das BGB sagt nur bis zu 6 Monate gilt Beweislastumkehr, da muß der Verkäufer beweisen das der Schaden bei Übergabe noch nicht bestanden hat. Ansonsten gilt noch Gewährleistung (nicht Garantie).
    Wie gesagt mit dem Händler reden.
    TomIRL

    1. <yoeto>

      Zunächst gilt mal das Du Dich mit dem Verkäufer in Verbindung setzt, das ist viel einfacher als die Gesetzbücher zu wälzen und danach zu gucken wie Du am besten zu deinem Recht kommst.

      Sicher, im Normalfall würde ich das gleich tun. Hier jedoch handelt es sich um eine große Elektronikkette, die von sich behauptet, nicht blöd zu sein - was ich für das Personal zumindest teilweise infrage stelle.

      Im übrigen gilt die Beweislastumkehr bis zu 6 Monaten und nicht ab 6 Monate. Normalerweise mußt Du immer beweisen das der Schaden bei Übergabe schon bestanden hat.

      Der Schaden hat schon bestanden, die Kamera hat sich sehr merkwürdig benommen. Aber ihr Verhalten wird zunehmend absonderlicher - gilt das auch als "seit Verkauf"...?

      Danke übrigens für die Korrektur zur Beweislastumkehr!

      </yoeto>

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