TomIRL: Heikle Sache - Gewährleistung

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Moin,
Zunächst gilt mal das Du Dich mit dem Verkäufer in Verbindung setzt, das ist viel einfacher als die Gesetzbücher zu wälzen und danach zu gucken wie Du am besten zu deinem Recht kommst.
Außerdem bist Du sogar dazu verpflichtet dies so zu tun, den nur wenn der Händler von Deinem Problem weiß, kann er reagieren.
Im übrigen gilt die Beweislastumkehr bis zu 6 Monaten und nicht ab 6 Monate. Normalerweise mußt Du immer beweisen das der Schaden bei Übergabe schon bestanden hat. Das BGB sagt nur bis zu 6 Monate gilt Beweislastumkehr, da muß der Verkäufer beweisen das der Schaden bei Übergabe noch nicht bestanden hat. Ansonsten gilt noch Gewährleistung (nicht Garantie).
Wie gesagt mit dem Händler reden.
TomIRL