Cybaer: Eigenes Foto auf Webseite

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Hi,

Ich würde vermuten, dass das hier nur durch konkludentes Handeln ersichtlich wird.

Ich würde gar nichts vermuten oder schließen sondern einfach fragen ...

... und ggf. zum nächsten Fotografen gehen.

Wenn er aber nur X Abzüge herausgibt, sind eben auch nur diese "Werkstücke" Bestandteil des Vertrages.

Wobei: Wenn kein expliziter Vertrag unterschrieben wird und keine AGB ausliegen: Es ist mittlerweile absolut übliche Praxis, Bewerbungen auch elektronisch zu tätigen. Wenn ich also einfach zu einem 08/15-Bewerbungsfoto-Fotografen hingehe, um ein Bewerbungsfoto machen zulassen, dann wird ein Gericht im Zweifel bereits *hier* die notwendige Konkludenz sehen. :-)

Aber: graue Theorie - mußte mich noch nie bewerben ... :)

Es ist damit aber keinesfalls das Vervielfältigungs- oder Senderecht eingeräumt.

Wie? 9live macht jetzt schon eine "Bewerbungsshow"? ;-) Na, die Kientel ist ja ggf. schon da ... ;->

Gruß, Cybaer

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