Hallo,
Ich würde gar nichts vermuten oder schließen sondern einfach fragen und ggf. zum nächsten Fotografen gehen.
Das ist pragmatisch und gefällt mir :-)
Wobei: Wenn kein expliziter Vertrag unterschrieben wird und keine AGB ausliegen:
Dann gilt das UrhRGes in allen seinen Ausführungen
http://transpatent.com/gesetze/urhg1.html
http://transpatent.com/gesetze/urhg11.html
(hoffe, dass das aktuell ist)
Es ist damit aber keinesfalls das Vervielfältigungs- oder Senderecht eingeräumt.
Wie? 9live macht jetzt schon eine "Bewerbungsshow"? ;-) Na, die Kientel ist ja ggf. schon da ... ;->
Ich habe schon öfter davon gehört und gelesen, dass die Verbreitung über das Internet dem "Senden" gleichgestellt wurde. Es geschieht im Grunde doch auch das Gleiche. Verbreitung mittels elektronischer (temporärer) Vervielfältigung.
LG
Chris