Johan (-my): S-Hilfe wg. Zweitwohungsabgabe in Mainz

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Hallo Siechfred,

Die Erhebung der Zweitwohnungssteuer bzw. -abgabe ist nur verfassungswidrig bei Verheirateten.

widerspricht das nicht der Gleichstellung von eheänlichen Lebensgemeinschaften? Und überhaupt dem generellen Schutz der Familie? Wenn eine Partnerschaft mit Baby gegeben ist, dann ist doch eine Familie vorhanden - ist die Ehe da nötig?

Johan