Moin,
Samstag Nacht war ich mit 2 Freunden unterwegs. Wir waren den ganzen Abend in einer Kneipe.
Zwischenzeitlich sind wir ein wenig an die Frische Luft gegangen. Dort, ein paar Meter vor
der Tür den Kneipe, sah ich, wie eine (mir unbekannte) Person eine zweite (mir auch unbekannte)
Person zu Boden riss, seinen Kopf an die Wand presste und mit seinen Händen an dem Hals des
zweiten began zu würgen. Aus meiner Sicht, und der meiner Freunde, sah das sehr brutal und
hilfebedürftig aus. Ich ging also schnell zu den beiden und versuchte diese auseinander zu
bringen.
Warum das?
Bist Du in irgeneiner Weise dafür ausgebildet?
Eigeschutz ist das wichtigste in einer solchen Situation, wie Du vielleicht jetzt auch weißt.
Daraufhin, es ging alles sehr schnell, fingen sowohl der Täter, als auch das (bis
dahin noch) Opfer(!) an auf mich einzuschlagen und mich zu Boden zu werfen. Weiterhin kamen noch
2-3 (ich weiß nur von 2, doch Zeugen berichteten von 3) Personen dazu, die von da an alle auf
mich eingetreten und eingeschlagen haben.
Dazu sage ich lieber mal nichts.
Nach (augenzeugenlichen) ein bis zwei Minuten schaffte
ich es mich aus dieser Klemme zu befreien und von dem Geschehen bis auf die andere Straßenseite
zu laufen. Von dort konnte ich mit Abstand die Sache bzw. die Leute betrachten.
Eine gefühlte Minute später - ich weiß nicht aus welchem Grund, vielleicht weil er wieder zu
mir wollte - lief einer der Täter über die Straße und wurde von einem Taxi erwischt. Anschließend
kam ein Krankenwagen und ich beeilte mich schnell wieder zu den Menschen in die Kneipe zu gelangen.
Dort blieb ich auch so lange bis die von mir telefonisch geforderte Polizei kam und mich nach
draußen begleitete. Der Polizist nahm meine Daten auf und fragte ein paar Sachen bezgl. der Tat.
Doch auf Grund meiner zu dem Zeitpunkt noch anhaltenden Verwirrtheit, glaube ich den Fall nicht
ausführlich genug geschildert zu haben. Auf jeden Fall kam lediglich der Satz "Wir melden uns
bei Ihnen", woraufhin ich mit meinen Freunden schnellstmöglich das nächste Taxi anhielten und
nach Hause fuhren.
Hast Du bereits Strafanzeige gestellt hast Du bereits was unterschrieben?
Am Morgen bin ich dann in die Notfallstation des Charites gefahren, um mir eine schriftliche
Bestätigung meiner Verletzungen zu holen. Die Diagnose waren u.a. diverse Hämatome, so wie
Prellungen am ganzen Körper und eine Platzwunde kurz über dem Auge, als auch Schürfwunden über
den ganzen Körper verteilt. Des weiteren steht dort noch geschrieben, dass ich die nächste Zeit
ärtzlich betreut werden muss.
Das ist der Hintergrund, nun meine Fragen:
Ich werde morgen auf jeden Fall nochmal zu der Polizei gehen und eine schriftliche Anzeige
wegen (schwerer?) Körperverletzung erstatten. Wäre es an dieser Stelle bereits vorteilhafter
Ob schwer oder nicht schwer wird im Zweifel ein Richter feststellen.
Starfanzeige ist gut und harmlos.
einen Anwalt einzuschalten oder reicht es, wenn ich dort alleine hingehe?
Ein Anwalt ist gut, du kannst auch alleine hinzugehen.
Unter Umständen wird deine Rolle beim eingreifen in die vorrausgegangene Prügelei beleuchtet werden.
Dazu mache bitte in Deinem eigenen Interesse keine Angaben.
Also keine Aussage darüber was Du gemacht hast.
Gar keine Aussage über das wie sondern nur das Du versucht hast die beiden auseinander zu bringen.
Des weiteren konnte ich mir keines der Gesichter merken. Jedoch bin ich, so wie meine beiden
Freunde, uns 100%ig sicher, dass genau der Mann überfahren wurde, dem ich anfänglich helfen
wollte - der danach allerdings, wie oben bereits erwähnt, auch auf mich eingeschlagen hat.
An dieser Stelle habe ich natürlich "Glück", dass der Polizei der Name des Mannes vorliegen
wird.
Wie stehen meine Chancen auf Schmerzensgeld? Bekommt man Schmerzensgeld nur über eine zivil-
rechtliche Klage oder auch bei strafrechtlicher?
IMHO ist Schmerzensgeld auf zivilrechtlichem Wege einzufordern und nicht Bestandteil eines Strafverfahrens.
Ansonsten nimm Dir für die Anzeige und das Verfahren einen Anwalt.
Die Kosten werden in der Regel von der Gegenseite getragen.
Eine Verurteilung wegen Körperverletzung erleichtert das Zivilverfahren erheblich.
Wie gesagt, die Verurteilung von Straftätern im bereich körperverletzung ist relativ komplex.
Die äußeren Umstände werden beleuchtet werden.
Also alles in allem ziemlich unklar.
TomIRL