wahsaga: Körperverletzung

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hi,

"ICH mache zu diesen Punkten vorerst von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch."

Also wenn ich die wäre dann würde das auf mich den Eindruck erwäcken, dass hier noch etwas verheimlicht wird bzw., dass du ein schlechtes Gewissen hast

Was die Polizei für einen "Eindruck" hat, ist aber vollkommen irrelevant.

Falls die Sache dann vor Gericht gehen sollte, hast du dort immer noch die Möglichkeit, dich dazu zu äußern.

gruß,
wahsaga

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