Hi,
(bisher hat das aber meineswissens nur einer geraten - und das wäre mir dann auch zu wage, den ich persönlich kenne TomIRl nicht und weiß nicht, wie gut er sich damit auskennt (was jetzt nicht heißen soll, dass ich es ihm nicht zutraue - also bitte nicht falsch verstehen)).
Nicht falsch verstehen, was Du nicht gesagt hast kann Dir nicht zur Last gelegt werden.
Spätestens die Anwälte der Gegenseite werde bei einem evtl. Strafverfahren auf genau diese Protokolle zurück greifen und die Notwehr ins Felde führen wollen.
Er muß dazu nichts sagen! Also sagt er besser dazu auch nichts.
TomIRL