Jurstud: Impressum für private Websites

Beitrag lesen

Hallo,

Das ist im Gesetz ziemlich vage ausgedrückt und rechtlich umstritten. Insofern wäre ich mit solchen Vorschlägen *sehr* vorsichtig.

Für mich sagt dies schon alles:

Die Vorschrift gilt nur für geschäftsmäßige Angebote, die aufgrund einer nachhaltigen Tätigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht abgegeben werden.