| Wie allerdings bereits oben unter Teledienst vs. Mediendienst beschrieben,
| ist die Abgrenzung zwischen Mediendienst und Teledienst gerade im nicht
| geschäftsmäßigen Bereich fließend. Es ist also zur eigenen Absicherung
| durchaus ratsam, zumindest Namen und Anschrift des Betreibers anzugeben.
Ich bin zwar kein Experte, aber ....
Panikmache bringt auch nichts!
Kein Gericht wird einen veruteilen, wenn er seine Hobbies, seinen Lebenslauf o.ä. ins Internet stellt, ja selbst dann nicht, wenn er seine alten Schlittschuhe anbietet!
Andrerseits ist es unzumutbar, dass dieser Anwender seine kompletten Adress-/Telefondaten ins Internet stellt.
Nicht einmal die Telefonkunden sind verpflichtet, ihre Tel.Nr und Adresse im Telefonbuch preiszugeben.