Manuel B.: Webhoster fristlos kündigen und Geld zurück?

Beitrag lesen

Ich grüsse den Cosmos,

Auch wenn ich befürchte, dass der Hoster die Domains zurückbehält und den KK-Antrag verweigert, werde ich das wohl in Kauf nehmen müssen, oder?

Das kann dir passieren, sollte aber (im Extremfall) mit einem schreiben durch einen Anwalt schnell geregelt werden könnne. Oft reicht schon das Erwähnen eines Anwaltes, um die Sache ins Rollen zu bringen.

Auch ist es möglich, das die DeNIC deine Domain auch ohne ACK deligiert, wenn entsprechende Unterlagen vorliegen. Allerdings dürfte da eine gerichtliche Auseinandersetzung vorhergehen.

Möge das "Self" mit euch sein

--
Ich bin keine Signatur, ich fülle nur diesen leeren Platz mit sinnlosen Worten