rabby: Webhoster fristlos kündigen und Geld zurück?

Guten Tag,
 habe mich vor einigen Tagen für ein Projekt, welches einige besondere aber nicht wirklich außergewöhnliche Anforderungen hat, bei einem Webhoster informiert, mir versichern lassen, dass Gewünschtes möglich ist, und schließlich dort angemeldet.
Nach kurzer Zeit stellte ich fest, dass zwar der eigentliche Support, der mir auch die Leistungen zusicherte, freundlich ist, jedoch der technische Support etwas "gereizt" wirkt. Nun wurden meine Mails immer langsamer beantwortet (trotz 24h Support) und ich wurde darauf hingewiesen, dass der Techniker erst abends (genaugenommen nachts) Zeit für mein Anliegen habe. Letztendlich ist es jedoch so, dass der Hoster sich trotz Zusicherung weigert, ein Apache Feature (mod_proxy) zu aktivieren, wodurch ich das Projekt als solches nicht realisieren kann. Dass dies das letzte Wort des Technikers zum Thema sei, wurde mir soeben gemailt.
Folglich versteht es sich, dass ich kündige. Jedoch stelle ich gerade fest, dass der Hoster schneller noch als mit den Supportmails beim Abrechnen ist und mir bereits alle Kosten abgebucht hat. Nun hoffe ich doch, dass es mein gutes Recht ist, diese entweder zurückzuverlangen oder durch meine Bank zurückbuchen zu lassen. Auch wenn ich befürchte, dass der Hoster die Domains zurückbehält und den KK-Antrag verweigert, werde ich das wohl in Kauf nehmen müssen, oder?
Bitte um Euren Rat oder Tipps.
PS: Ehrlichgesagt scheint mir, als würde der Service von Jugendlichen oder Schülern betrieben werden, worauf die Support-Zeiten hinweisen und seit den Ferien haben Sie auch mehr Zeit. Gerade fand ich noch weitere Meinungen zu diesem Dienst im Web, die ähnliches befürchten.

  1. Guten Tag,
    habe mich vor einigen Tagen für ein Projekt, welches einige besondere aber nicht wirklich außergewöhnliche Anforderungen hat, bei einem Webhoster informiert, mir versichern lassen, dass Gewünschtes möglich ist, und schließlich dort angemeldet.

    Vor einigen Tagen? Also innerhalb von zwei Wochen kannst bei Fernabsatz-Geschäften (Telefon, Internet) vom Kauf zurücktreten.

    Folglich versteht es sich, dass ich kündige. Jedoch stelle ich gerade fest, dass der Hoster schneller noch als mit den Supportmails beim Abrechnen ist und mir bereits alle Kosten abgebucht hat. Nun hoffe ich doch, dass es mein gutes Recht ist, diese entweder zurückzuverlangen oder durch meine Bank zurückbuchen zu lassen.

    Sofern das Geld per Einzugsermächtigung abgebucht wurd, kannst Du die Abbuchung innerhalb von - ich glaube es waren 6 Wochen - ohne Probleme stornieren. Ein Besuch bei Deiner Bank oder ein Fax und die Sache ist erledigt. Natürlich kann der Hoster auf juristischem Wege versuchen an sein Geld zu kommen. Inwiefern Du dieses Risiko zu tragen bereit bist, musst Du halt selbst entscheiden.

    Cheers
    Cervantes

    1. Guten Tag,

      Vor einigen Tagen? Also innerhalb von zwei Wochen kannst bei Fernabsatz-Geschäften (Telefon, Internet) vom Kauf zurücktreten.

      Habe gestern noch festgestellt, dass es genau der 14. Tag war und deshalb sofort die unterschriebene Kündigung an den Hoster gefaxt...
      Was mich nun für eine Antwort erreicht, ist wieder typisch für die Burschen.
      demnach ist es ihnen ist derzeit schleierhaft auf welchem Paragraphen ich den Rücktritt von einer Genutzten Dienstleistung stützen will, noch dazu, dass ich bei Bestellung mein Widerrufsrecht abgetreten haben.
      Was nun?
      Danke für Tipps

      1. Ich grüsse den Cosmos,

        demnach ist es ihnen ist derzeit schleierhaft auf welchem Paragraphen ich den Rücktritt von einer Genutzten Dienstleistung stützen will, noch dazu, dass ich bei Bestellung mein Widerrufsrecht abgetreten haben.

        Grundsätzlich ist eine Angabe von Gründen nicht erforderlich. Und falls dir das Widerrufsrecht nicht explizit mitgeteilt wurde, sind die zwei Wochen eh nicht bindend, da diese erst dann beginnt, wenn du davon in Kenntis gesetzt wurdest.

        Diese Aussagen entspringen meinem laienhaften Verstand und stellen keine juristische Beratung dar.

        Möge das "Self" mit euch sein

        --
        Ich bin keine Signatur, ich fülle nur diesen leeren Platz mit sinnlosen Worten
        1. Moin!

          Diese Aussagen entspringen meinem laienhaften Verstand und stellen keine juristische Beratung dar.

          Die Aussagen des Providers scheinen auch einem laienhaften Verstand zu entspringen - oder sie zeugen von Kaltschnäuzigkeit. Beides deutet darauf hin, dass es zu juristischen Schlagabtauschen kommen kann - wobei so eine Auseinandersetzung einfacher zu ertragen ist, wenn man nicht drauf wartet, noch Geld zurückzukriegen. :)

          - Sven Rautenberg

          --
          "Love your nation - respect the others."
      2. Moin!

        Vor einigen Tagen? Also innerhalb von zwei Wochen kannst bei Fernabsatz-Geschäften (Telefon, Internet) vom Kauf zurücktreten.
        Habe gestern noch festgestellt, dass es genau der 14. Tag war und deshalb sofort die unterschriebene Kündigung an den Hoster gefaxt...
        Was mich nun für eine Antwort erreicht, ist wieder typisch für die Burschen.
        demnach ist es ihnen ist derzeit schleierhaft auf welchem Paragraphen ich den Rücktritt von einer Genutzten Dienstleistung stützen will, noch dazu, dass ich bei Bestellung mein Widerrufsrecht abgetreten haben.
        Was nun?

        HAST du die Dienstleistung wirklich echt genutzt? Ja wohl kaum, wenn das mit mod_proxy nicht ging.

        Verweise auf die von mir genannten Paragraphen. Entscheidend war, dass du schon gestern den Rücktritt rechtzeitig erklärt hast. Alles weitere dürfte zwar Zeit kosten, aber keine rechtlichen Konsequenzen haben.

        Übrigens wäre auch ein teilweiser Widerruf möglich, sofern es sich um getrennte Dienstleistungen handelt. Ein Server und eine Domainregistrierung wären sicherlich getrennt voneinander zu behandeln, und wenn dir der Server jetzt nicht paßt, du aber die Domain behalten willst (was ja durchaus empfehlenswert ist, denn ein Widerruf der Bestellung könnte zur Folge haben, dass du die Domain eben gerade nicht per KK woanders mitnehmen kannst, sondern dass du sie einfach "zurückgibst" - der Provider könnte sie dann einfach selbst behalten, nur um dich zu ärgern, und sofern er sich damit keine Namensrechtsprobleme einhandelt, oder sie bei der Denic auch direkt wieder löschen.

        Wenn sich die Jungs allerdings begriffsstutzig anstellen, solltest du vielleicht schon mal den Weg zur Bank antreten, und die Lastschrift zurückgehen lassen, anstatt drauf zu warten, dass dein Geld wieder zurückkommt.

        - Sven Rautenberg

        --
        "Love your nation - respect the others."
        1. hallo,
          der hammer...

          habe nun also eine mail verfasst, in der ich auf die paragraphen hinwies:
          § 312 f bestimmt, dass von den Vorschriften des Untertitels 2 nicht zuLasten des Verbrauchers oder des Kunden abgewichen werden darf. § 312 f fasst somit die bisherigen Abweichungs- und Umgehungsverbote des § 5 FernAbsG und des § 5 HausTWG zusammen109. Gemäß § 312 f S.1 ist weder ein Verzicht auf die Rechte noch eine vertragliche Einschränkungderselben statthaft.§ 312 f bestimmt, dass von den Vorschriften des Untertitels 2 nicht zuLasten des Verbrauchers oder des Kunden abgewichen werden darf. § 312 f fasst somit die bisherigen Abweichungs- und Umgehungsverbote des § 5 FernAbsG und des § 5 HausTWG zusammen109. Gemäß § 312 f S.1 ist weder ein Verzicht auf die Rechte noch eine vertragliche Einschränkungderselben statthaft.
          ...

          daraufhin meint der hoster, dass die frist bereits ablief, als ich das angebot in anspruch nahm; damit meint er, dass ich meine scripte per ftp übertragen habe und das ergebnis getestet habe. mehrmals, da es nie funktionierte wie vereinbart, auch nicht nach den hinweisen.

          1. Hallo Forum,

            daraufhin meint der hoster, dass die frist bereits ablief, als ich das angebot in anspruch nahm [...]

            Hast du fristgerecht gekündigt oder nicht?

            Wurdest du bei Vertragsabschluss auf die gesetzliche Frist aufmerksam gemacht? Wenn nicht kannst du unbefristet zurücktreten.

            IANAL

            Gruß
            Alexander Brock

            1. ich habe am 14. tag fristgerecht gekündigt.
              aber das geld wollen die mir nicht zurückerstatten,
              da ich die leistung in anspruch genommen habe, auch wenn es nicht funktioniert hat wie besprochen.

            2. Hallo.

              Wurdest du bei Vertragsabschluss auf die gesetzliche Frist aufmerksam gemacht? Wenn nicht kannst du unbefristet zurücktreten.

              Vorsicht mit solchen Aussagen. Meines Wissen beginnt die Frist mit ihrer Bekanntgabe durch den Verkäufer. Von "unbefristet" kann da nicht die Rede sein.
              MfG, at

          2. ...
            ...Es gehe nicht zu deren Lasten, dass ich NACH Bestellung mit Anforderungen an sie herantreten die im Angebot nicht enthalten sind. ...
            nunja, ich habe mir zuvor vom geschäftsführer ein angebot für die benötigte dienstleistung erstellen lassen und auf die besonderheiten hingewiesen.

            als nächstes meint er, dass ich eine vertragliche änderung hätte veranlassen sollen bevor ich die bestellung durchführe. und "mündliche" absprache, so sagt er, sind nicht bestandteil des vertrags.

            Im Übrigen weise er daraufhin, dass er hier nun nicht seine Zeit vergeuden werde mit mir zu diskutieren.

            es folgen drohungen, dass sie juristisch bestens gewappnet sind und schon einige "kläger mit großen Augen den Saal verlassen haben".

            1. Moin!

              ...Es gehe nicht zu deren Lasten, dass ich NACH Bestellung mit Anforderungen an sie herantreten die im Angebot nicht enthalten sind. ...
              nunja, ich habe mir zuvor vom geschäftsführer ein angebot für die benötigte dienstleistung erstellen lassen und auf die besonderheiten hingewiesen.

              als nächstes meint er, dass ich eine vertragliche änderung hätte veranlassen sollen bevor ich die bestellung durchführe. und "mündliche" absprache, so sagt er, sind nicht bestandteil des vertrags.

              Im Übrigen weise er daraufhin, dass er hier nun nicht seine Zeit vergeuden werde mit mir zu diskutieren.

              es folgen drohungen, dass sie juristisch bestens gewappnet sind und schon einige "kläger mit großen Augen den Saal verlassen haben".

              Geh zur Bank, buche das Geld zurück, und warte entspannt ab. Erwarte aber nicht, dass die deine Domain alsbald herausrücken.

              Alles, was du an Mailverkehr und sonstigen Bestelldaten dokumentieren kannst, drucke dir auf Papier aus. Sammeln, abheften, und für später bereit haben.

              Und dann warte einfach mal entspannt ab. Sofern du nicht irgendwann Post von einem Gericht kriegst, weil die Firma Klage eingereicht hat, kannst du dich entspannen.

              Das Argument, die Widerrufsfrist wäre durch dich abgelaufen, weil du per FTP Daten hochgeladen hast, zieht nicht. Der Verbraucher darf ein Produkt prüfen, und hat keinen Ersatz für die Verschlechterung zu leisten, wenn diese Prüfung so vorgenommen wird, wie sie ihm im Laden möglich gewesen wäre. Ein Upload per FTP ist ja nun aber sowas von leicht rückgängig zu machen, da kann von Verschlechterung absolut keine Rede sein.

              Nun gut, die Firma bestreitet, dass sie dir irgendwelche Eigenschaften zugesichert hat, die dir jetzt fehlen - aber da du die 14 Tage Widerrufsfrist eingehalten hast (selbst wenn sie dich tatsächlich darüber belehrt haben, bist du ja noch innerhalb der Frist - und wenn sie dich nicht belehrt haben, wird das vor Gericht sicher dargestellt werden - sofern die Firma klagt für diesen sicher geringen Betrag).

              - Sven Rautenberg

              --
              "Love your nation - respect the others."
              1. N'Abend,

                Das Argument, die Widerrufsfrist wäre durch dich abgelaufen, weil du per FTP Daten hochgeladen hast, zieht nicht. Der Verbraucher darf ein Produkt prüfen, und hat keinen Ersatz für die Verschlechterung zu leisten, wenn diese Prüfung so vorgenommen wird, wie sie ihm im Laden möglich gewesen wäre. Ein Upload per FTP ist ja nun aber sowas von leicht rückgängig zu machen, da kann von Verschlechterung absolut keine Rede sein.

                ich bin der Meinung, dass hier das Widerrufsrecht sehr wohl erloschen ist gem. § 312d III Nr. 2 BGB. Allerdings denke ich auch, dass die Dienstleistung mangelhaft ist. Nur kann man danach nicht sofort kündigen.

                Gruß, Thoralf

                --
                Sic Luceat Lux!
            2. Hallo.

              es folgen drohungen, dass sie juristisch bestens gewappnet sind und schon einige "kläger mit großen Augen den Saal verlassen haben".

              Dann lasse sie doch klagen, wenn sie das gern noch einmal erleben wollen.
              MfG, at

  2. mir versichern lassen, dass Gewünschtes möglich ist, und schließlich dort angemeldet.

    Hast du die Zusicherung schriftlich?

    1. Hast du die Zusicherung schriftlich?

      mail=schriftlich

  3. Moin!

    habe mich vor einigen Tagen für ein Projekt, welches einige besondere aber nicht wirklich außergewöhnliche Anforderungen hat, bei einem Webhoster informiert, mir versichern lassen, dass Gewünschtes möglich ist, und schließlich dort angemeldet.

    Sofern seit Vertragsschluß noch keine 2 Wochen vergangen sind, du "Verbraucher" bist und der Vertragsschluß durch Mittel der Fernkommunikation zustande kam, kannst du ohen Angaben von Gründen den Vertragsschluß widerrufen (Ex-Fernabsatzgesetz, jetzt BGB §§ 312b ff.). Solltest du bei Vertragsschluß nicht ordnungsgemäß über diese Frist belehrt worden sein, läuft die Frist im Prinzip unendlich lange.

    Damit wärst du (wie erwähnt, unter der Bedingung "privater Verbraucher") ganz schnell aus der Sache raus (auch gerichtsfest, was der Anbieter dann im Zweifel feststellen dürfte).

    Sofern du aber kein privater Verbraucher bist, die Widerrufsfrist (bei korrekter Belehrung) schon abgelaufen ist oder du aus Prinzip den Weg der Mängelrüge bzw. der zugesicherten, aber nicht enthaltenen Eigenschaft gehen willst, wäre der Weg eben ein Widerruf des geschlossenen Vertrags unter Hinweis auf das Fehlen der zugesicherten Eigenschaft.

    Folglich versteht es sich, dass ich kündige. Jedoch stelle ich gerade fest, dass der Hoster schneller noch als mit den Supportmails beim Abrechnen ist und mir bereits alle Kosten abgebucht hat. Nun hoffe ich doch, dass es mein gutes Recht ist, diese entweder zurückzuverlangen oder durch meine Bank zurückbuchen zu lassen.

    Die Kosten zurückbuchen zu lassen wäre nicht korrekt, solange du den Vertrag geschlossen hast. Du solltest dich also zuerst mit dem Anbieter über die vertragliche Frage auseinandersetzen (vielleicht wird das weitaus weniger kompliziert, als du befürchtest) und dort eine Einigung erzielen. Die Lastschrift kannst du innerhalb von 6 Wochen bei deiner Bank ganz problemlos zurückgehen lassen, und danach im Grundsatz eigentlich auch immer noch (wenngleich das ggf. ein wenig Stirnrunzeln bei der Bank verursacht).

    Mit anderen Worten: Dein Geld kriegst du - zumindest zeitweise, denn der Anbieter kann natürlich seinerseits ungehalten reagieren und Mahnverfahren in Gang setzen - erstmal wieder.

    Auch wenn ich befürchte, dass der Hoster die Domains zurückbehält und den KK-Antrag verweigert, werde ich das wohl in Kauf nehmen müssen, oder?

    Wie gesagt: Erziele einvernehmliche Einigungen, sei ggf. bereit, gewisse für dich nachvollziehbare Gebühren (einmalige Domainregistrierung z.B.) zu tragen, und erhalte im Gegenzug eine schnelle Abwicklung der Vertragsauflösung. Auch dem Anbieter sollte daran gelegen sein, einen für ihn im Zweifel doch eher ungehaltenen und nervigen Kunden los zu werden.

    PS: Ehrlichgesagt scheint mir, als würde der Service von Jugendlichen oder Schülern betrieben werden, worauf die Support-Zeiten hinweisen und seit den Ferien haben Sie auch mehr Zeit. Gerade fand ich noch weitere Meinungen zu diesem Dienst im Web, die ähnliches befürchten.

    Das sollte deine Taktik und Position doch durchaus stärken. Einfach böse juristische Szenarien ausmalen, und anbieten, dass es dazu nicht kommen muß, verbunden mit einer "vernünftigen Lösung", sollte dich schnell zum Erfolg führen können. Nicht drohen (sorgt in der Regel für mentale Widerstände, die einer Zustimmung hinderlich sind), sondern beschreiben, und irgendwas anbieten.

    - Sven Rautenberg

    --
    "Love your nation - respect the others."
    1. Sofern seit Vertragsschluß noch keine 2 Wochen vergangen sind, du "Verbraucher" bist und der Vertragsschluß durch Mittel der Fernkommunikation zustande kam, kannst du ohen Angaben von Gründen den Vertragsschluß widerrufen (Ex-Fernabsatzgesetz, jetzt BGB §§ 312b ff.). Solltest du bei Vertragsschluß nicht ordnungsgemäß über diese Frist belehrt worden sein, läuft die Frist im Prinzip unendlich lange.

      also, bin privatmann, und habe es vor genau 15(!) tagen geordert, war dann eine woche im urlaub, und habe heute erfahren, dass mir nicht geboten wird, was noch vor vertragsabschluss per mail zugesichert wurde.

      Die Kosten zurückbuchen zu lassen wäre nicht korrekt, solange du den Vertrag geschlossen hast.

      Was ist den mit der Zusicherung verschiedener Leistungen, denen nicht nachgekommen wurde oder konnte?

      Mit anderen Worten: Dein Geld kriegst du - zumindest zeitweise, denn der Anbieter kann natürlich seinerseits ungehalten reagieren und Mahnverfahren in Gang setzen - erstmal wieder.

      die domain hab ich übrigens schon :)
      also fehlt nur noch das geld.

      Das sollte deine Taktik und Position doch durchaus stärken. Einfach böse juristische Szenarien ausmalen, und anbieten, dass es dazu nicht kommen muß, verbunden mit einer "vernünftigen Lösung", sollte dich schnell zum Erfolg führen können. Nicht drohen (sorgt in der Regel für mentale Widerstände, die einer Zustimmung hinderlich sind), sondern beschreiben, und irgendwas anbieten.

      schon eigenartig, dass im impressum auf ein Unternehmen für Inkasso & Forderungsmanagement hingewiesen wird, oder?

  4. Ich grüsse den Cosmos,

    Auch wenn ich befürchte, dass der Hoster die Domains zurückbehält und den KK-Antrag verweigert, werde ich das wohl in Kauf nehmen müssen, oder?

    Das kann dir passieren, sollte aber (im Extremfall) mit einem schreiben durch einen Anwalt schnell geregelt werden könnne. Oft reicht schon das Erwähnen eines Anwaltes, um die Sache ins Rollen zu bringen.

    Auch ist es möglich, das die DeNIC deine Domain auch ohne ACK deligiert, wenn entsprechende Unterlagen vorliegen. Allerdings dürfte da eine gerichtliche Auseinandersetzung vorhergehen.

    Möge das "Self" mit euch sein

    --
    Ich bin keine Signatur, ich fülle nur diesen leeren Platz mit sinnlosen Worten