Sofern seit Vertragsschluß noch keine 2 Wochen vergangen sind, du "Verbraucher" bist und der Vertragsschluß durch Mittel der Fernkommunikation zustande kam, kannst du ohen Angaben von Gründen den Vertragsschluß widerrufen (Ex-Fernabsatzgesetz, jetzt BGB §§ 312b ff.). Solltest du bei Vertragsschluß nicht ordnungsgemäß über diese Frist belehrt worden sein, läuft die Frist im Prinzip unendlich lange.
also, bin privatmann, und habe es vor genau 15(!) tagen geordert, war dann eine woche im urlaub, und habe heute erfahren, dass mir nicht geboten wird, was noch vor vertragsabschluss per mail zugesichert wurde.
Die Kosten zurückbuchen zu lassen wäre nicht korrekt, solange du den Vertrag geschlossen hast.
Was ist den mit der Zusicherung verschiedener Leistungen, denen nicht nachgekommen wurde oder konnte?
Mit anderen Worten: Dein Geld kriegst du - zumindest zeitweise, denn der Anbieter kann natürlich seinerseits ungehalten reagieren und Mahnverfahren in Gang setzen - erstmal wieder.
die domain hab ich übrigens schon :)
also fehlt nur noch das geld.
Das sollte deine Taktik und Position doch durchaus stärken. Einfach böse juristische Szenarien ausmalen, und anbieten, dass es dazu nicht kommen muß, verbunden mit einer "vernünftigen Lösung", sollte dich schnell zum Erfolg führen können. Nicht drohen (sorgt in der Regel für mentale Widerstände, die einer Zustimmung hinderlich sind), sondern beschreiben, und irgendwas anbieten.
schon eigenartig, dass im impressum auf ein Unternehmen für Inkasso & Forderungsmanagement hingewiesen wird, oder?