Guten Tag,
Vor einigen Tagen? Also innerhalb von zwei Wochen kannst bei Fernabsatz-Geschäften (Telefon, Internet) vom Kauf zurücktreten.
Habe gestern noch festgestellt, dass es genau der 14. Tag war und deshalb sofort die unterschriebene Kündigung an den Hoster gefaxt...
Was mich nun für eine Antwort erreicht, ist wieder typisch für die Burschen.
demnach ist es ihnen ist derzeit schleierhaft auf welchem Paragraphen ich den Rücktritt von einer Genutzten Dienstleistung stützen will, noch dazu, dass ich bei Bestellung mein Widerrufsrecht abgetreten haben.
Was nun?
Danke für Tipps