Sven Rautenberg: Webhoster fristlos kündigen und Geld zurück?

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Moin!

Vor einigen Tagen? Also innerhalb von zwei Wochen kannst bei Fernabsatz-Geschäften (Telefon, Internet) vom Kauf zurücktreten.
Habe gestern noch festgestellt, dass es genau der 14. Tag war und deshalb sofort die unterschriebene Kündigung an den Hoster gefaxt...
Was mich nun für eine Antwort erreicht, ist wieder typisch für die Burschen.
demnach ist es ihnen ist derzeit schleierhaft auf welchem Paragraphen ich den Rücktritt von einer Genutzten Dienstleistung stützen will, noch dazu, dass ich bei Bestellung mein Widerrufsrecht abgetreten haben.
Was nun?

HAST du die Dienstleistung wirklich echt genutzt? Ja wohl kaum, wenn das mit mod_proxy nicht ging.

Verweise auf die von mir genannten Paragraphen. Entscheidend war, dass du schon gestern den Rücktritt rechtzeitig erklärt hast. Alles weitere dürfte zwar Zeit kosten, aber keine rechtlichen Konsequenzen haben.

Übrigens wäre auch ein teilweiser Widerruf möglich, sofern es sich um getrennte Dienstleistungen handelt. Ein Server und eine Domainregistrierung wären sicherlich getrennt voneinander zu behandeln, und wenn dir der Server jetzt nicht paßt, du aber die Domain behalten willst (was ja durchaus empfehlenswert ist, denn ein Widerruf der Bestellung könnte zur Folge haben, dass du die Domain eben gerade nicht per KK woanders mitnehmen kannst, sondern dass du sie einfach "zurückgibst" - der Provider könnte sie dann einfach selbst behalten, nur um dich zu ärgern, und sofern er sich damit keine Namensrechtsprobleme einhandelt, oder sie bei der Denic auch direkt wieder löschen.

Wenn sich die Jungs allerdings begriffsstutzig anstellen, solltest du vielleicht schon mal den Weg zur Bank antreten, und die Lastschrift zurückgehen lassen, anstatt drauf zu warten, dass dein Geld wieder zurückkommt.

- Sven Rautenberg

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