Thoralf Knuth: fortsetzung

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N'Abend,

Das Argument, die Widerrufsfrist wäre durch dich abgelaufen, weil du per FTP Daten hochgeladen hast, zieht nicht. Der Verbraucher darf ein Produkt prüfen, und hat keinen Ersatz für die Verschlechterung zu leisten, wenn diese Prüfung so vorgenommen wird, wie sie ihm im Laden möglich gewesen wäre. Ein Upload per FTP ist ja nun aber sowas von leicht rückgängig zu machen, da kann von Verschlechterung absolut keine Rede sein.

ich bin der Meinung, dass hier das Widerrufsrecht sehr wohl erloschen ist gem. § 312d III Nr. 2 BGB. Allerdings denke ich auch, dass die Dienstleistung mangelhaft ist. Nur kann man danach nicht sofort kündigen.

Gruß, Thoralf

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Sic Luceat Lux!