Hallo.
Wurdest du bei Vertragsabschluss auf die gesetzliche Frist aufmerksam gemacht? Wenn nicht kannst du unbefristet zurücktreten.
Vorsicht mit solchen Aussagen. Meines Wissen beginnt die Frist mit ihrer Bekanntgabe durch den Verkäufer. Von "unbefristet" kann da nicht die Rede sein.
MfG, at