Ich grüsse den Cosmos,
demnach ist es ihnen ist derzeit schleierhaft auf welchem Paragraphen ich den Rücktritt von einer Genutzten Dienstleistung stützen will, noch dazu, dass ich bei Bestellung mein Widerrufsrecht abgetreten haben.
Grundsätzlich ist eine Angabe von Gründen nicht erforderlich. Und falls dir das Widerrufsrecht nicht explizit mitgeteilt wurde, sind die zwei Wochen eh nicht bindend, da diese erst dann beginnt, wenn du davon in Kenntis gesetzt wurdest.
Diese Aussagen entspringen meinem laienhaften Verstand und stellen keine juristische Beratung dar.
Möge das "Self" mit euch sein
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Ich bin keine Signatur, ich fülle nur diesen leeren Platz mit sinnlosen Worten
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