Dan: Recht auf eigenes Abbild

Hallo!

Ist eine Diskothek berechtigt, ohne meine Zustimmung Bilder von mir auf deren Homepage zu veröffentlichen? Ich meine damit nicht Bilder vom allgemeinen Getümmel, sondern schon welche, wo ich _eindeutig_ erkennbar bin.

Dan

  1. Hell-O!

    Ist eine Diskothek berechtigt, ohne meine Zustimmung Bilder von mir auf deren Homepage zu veröffentlichen? Ich meine damit nicht Bilder vom allgemeinen Getümmel, sondern schon welche, wo ich _eindeutig_ erkennbar bin.

    Vielleicht hilft dir diese Abhandlung weiter:
    http://www.sakowski.de/skripte/eig_bild.html

    Siechfred

    --
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  2. Hallo Dan,

    Ist eine Diskothek berechtigt, ohne meine Zustimmung Bilder von mir auf deren Homepage zu veröffentlichen? Ich meine damit nicht Bilder vom allgemeinen Getümmel, sondern schon welche, wo ich _eindeutig_ erkennbar bin.

    Nein, ist sie nicht. Wikipedia: Recht am eigenen Bild sollte für erste Auskünfte reichen.

    Grüße
     Roland

    --
    SELFHTML-Community > Visitenkarten > Orlando
    Nachwuchsförderung 2.0: »Mami, sieh mal! Ich habe mit CSS eine Tabelle nachgebaut.«
    1. Hallo!

      Nein, ist sie nicht. Wikipedia: Recht am eigenen Bild sollte für erste Auskünfte reichen.

      Können die das nicht in den AGBs außer Kraft setzen? Auf Konzertkarten, Eintrittskarten für Sportstätten usw. steht meistens drauf, dass man sich damit einverstanden erklärt, dass Fotos auf denen mal drauf ist, vom Veranstalter verwendet werden können.

      mfg
        frafu

    2. Hallo,

      Nein, ist sie nicht.

      Ich hörte allerdings, dass man Bilder von Personen veröffentlichen darf, solange man dieses nicht mit einem Namen in Verbindung bringt. Ob da wirklich was dran ist, und ob es vielleicht für Österreich so gelten kann, kann ich allerdings nicht sagen.

      Markus.

      --
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  3. Hi,

    hat man dich in kompromitierender Haltung abgelichtet? Z.b. beim
    Drogenkonsum oder Austausch von Körperflüssigkeiten? Hast du aufgrund
    des Fotos persönliche Repressalien zu befürchten (z.b. deine Freundin
    sieht, dass du fremdgehst?). Hast du wissentlich zu dem Foto beige-
    tragen (posiert?). Wie soll ne Diskothek, wo täglich vielleicht 500
    fremde Leute zu Gast sind, dich um deine Zustimmung bitten, wenn sie
    nicht deine Personalien kennt. Meinst du der engagierte Fotograf lässt
    sich von jedem Halbaffen den er fotografiert die Personalien geben?

    Die Diskothek wäre sicherlich weniger berechtigt, wenn den Inhabern
    dein Anliegen kundtun würdest. Wie sollen sie denn dich um Zustimmung
    bitten, wenn sie nicht wissen wer die Type auf dem Foto ist? (Aber
    ich wiederhole mich.) Also kommuniziere dich bitte gegenüber der Disco.

    Ciao, Frank

    1. Hallo Frank,

      Meinst du der engagierte Fotograf lässt sich von jedem Halbaffen den er fotografiert die Personalien geben?

      Wenn dieser Halbaffe nicht irgendwie von öffentlichem Interesse ist und klar erkannt werden kann, müsste er sehr wahrscheinlich genau das tun.

      Wie sollen sie denn dich um Zustimmung bitten, wenn sie nicht wissen wer die Type auf dem Foto ist?

      Das ist dann wohl deren Problem.

      Also kommuniziere dich bitte gegenüber der Disco.

      Ja das muss er natürlich, aber es ist sicher hilfreich, vorher zu wissen, ob man auf deren Entgegenkommen angewiesen ist oder ob sie das Bild löschen müssen. Ich vermute, dass letzteres der Fall ist.

      Grüße

      Daniel

      1. Hoi,

        vielleicht geht es um bereits erstellte Drucksachen?

        Stell dir vor es ist ne Überwachungskamera? Wie oft bist du schon auf
        nem Überwachungsvideo gewesen, wo man dich vorher gefragt hat, wer du
        bist.

        Vielleicht will er ja auch nur mitverdienen, weil er der "Cover-Star"
        für ne Discothek geworden ist. Wer weiss?

        Jedenfalls sollte er, meiner Meinung nach, wirklich erstmal einfach den
        Weg des geringsten Widerstandes gehen und sich mit den Organisatoren
        unterhalten. Wenn es nicht fruchten sollte, muss er sich sowieso
        n Anwalt organisieren, sich informieren und eine Zivilklage anstreben.

        Schönen Abend noch,
        Frank

        1. Hallo Frank,

          Stell dir vor es ist ne Überwachungskamera?

          Die Bilder dürfen natürlich auch nicht veröffentlicht oder längere Zeit aufbewahrt werden. Sie überhaupt aufzuzeichnen dürfte schon problematisch sein. Außerdem muss darauf natürlich deutlich hingewiesen werden.
          Sicher, höflich zu bleiben und einfach mal zu fragen schadet wohl nicht. Trozdem sollte klar sein, dass verletzen von Persönlichkeitsrechten nicht irgendwie akzeptabel ist. Auch dann nicht, wenn es viel Geld kostet, einen Rechtsverstoß aufzuheben.

          Grüße

          Daniel

  4. Tachchen!

    Erkennbarkeit ist nicht das wirklich ausschlaggebende Kriterium.
    Ist es eher ein Portrait oder ein Bild von der Veranstaltung?

    Und ebenfalls:
    Siehst du auf dem Foto aus, als würdest du einwilligen?
    Lächelst du nett in die Kamera, posierst du oder sowas?

    Gruß

    Die schwarze Piste

    --
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