Hallo!
Nein, ist sie nicht. Wikipedia: Recht am eigenen Bild sollte für erste Auskünfte reichen.
Können die das nicht in den AGBs außer Kraft setzen? Auf Konzertkarten, Eintrittskarten für Sportstätten usw. steht meistens drauf, dass man sich damit einverstanden erklärt, dass Fotos auf denen mal drauf ist, vom Veranstalter verwendet werden können.
mfg
frafu