Hallo Dan,
Ist eine Diskothek berechtigt, ohne meine Zustimmung Bilder von mir auf deren Homepage zu veröffentlichen? Ich meine damit nicht Bilder vom allgemeinen Getümmel, sondern schon welche, wo ich _eindeutig_ erkennbar bin.
Nein, ist sie nicht. Wikipedia: Recht am eigenen Bild sollte für erste Auskünfte reichen.
Grüße
Roland
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Nachwuchsförderung 2.0: »Mami, sieh mal! Ich habe mit CSS eine Tabelle nachgebaut.«
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