MudGuard: logging

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Hi,

falsch, das mitloggen von Daten, die _personenbezogen_ sind (und das sind diese ja wohl, wenn du sagen kannst, das Mitarbeiter x auf Seite y war) ist definitiv verboten!
Zählen angesurfte URLs zu personenbezogenen Daten, wenn jemand die in einer Firma unter der Arbeitszeit ansurft?

AFAIK ist das Speichern nur dann verboten, wenn es geschieht, ohne daß die betroffenen Arbeitnehmer davon wissen.

aber in dem Fall wäre ja eine Stechuhr auch eine Erfassung von personenbezogenen Daten und somit verboten ;)

Bei der Stechuhr weiß der Arbeitnehmer davon.

cu,
Andreas

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Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
Schreinerei Waechter
O o ostern ...
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