Manuel B.: logging

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Hi,

AFAIK ist das Speichern nur dann verboten, wenn es geschieht, ohne daß die betroffenen Arbeitnehmer davon wissen.

genau das hab ich vorher geschrieben und bekam einen Widerspruch. Deshalb hab ich nochmal nachgefragt.

Leider hat Drako bisher drauf nicht reagiert. Deshalb weiss ich nicht, ob er festgestellt hat, das seine Aussage falsch ist, er einfach nicht mehr mitgelesen hat oder einfach keinen Bock hat, auf eine Nachfrage zu reagieren, nachdem er seine Meinung abgelassen hat.