Joah.: Privatvertrag

Hi Leute,

kurze Frage:

Ich bin selbst in einem festen Arbeitsverhältnis, arbeite mit einem Freund an einem neuen Portal, das wir privat ins Netz stellen wollen.

Um zwischen uns Klarheit zu schaffen, wollen wir einen Privatvertrag aufsetzen, der besagt, dass wir beide genau zu 50% an diesem Projekt beteiligt sind, etc. - so dass z.b. ich kein Plagiat des Portals unter anderem Namen reinstellen kann, oder das Portal anderweitig verkaufe, nutze etc. - wir wollen so regeln, dass im Falle, dass da irgendwann mal etwas Geld abspringt, jeder 50% davon erhalten wird.

Sind solche Verträge rechtens? Gibt es irgendwo entsprechende Vorlagen?

Gruß
Joah.

  1. Hai Joah,

    natürlich ist sowas rechtens, ihr gründet damit eine GBR. Ihr könnt einfach ein Schriftstück aufsetzen, in dem diese 50/50 Regelung festgehalten wird. Ort, Datum, zwei Unterschriften, fertig ist die Laube.
    Vorlagen - da würde ich mal googeln: "GBR Gesellschaftervertrag" etc.
    Grüße,
    Claus

    1. Hello,

      natürlich ist sowas rechtens, ihr gründet damit eine GBR.

      Nein, Ihr bestätigt Euch damit eine Urheberrechtsgemeinschaft.
      Alles weitere regelt dann das Urheberrechtsgesetz.
      Es muss also mMn nicht mehr in der Vereinbarung stehen, als:

      "Wir, [Personendaten], erstellen zusammen ein [kurze Beschreibung des Projektes] und sind
         gleichberechtigte Partner. Von dieser Vereinbarung nicht betroffen sind
         [Abgrenzung zu anderen Projekten]. Darüberhinaus gelten die Regelungen des
         Urheberrechtsgesetzes in dar Fassung vom [Datum], mit Ausnahme von
         [Abweichungen], soweit gesetzlich zulässig.

      [Ort]
         [Datum]
         [Unterschriften]
        "

      Eine GbR wäre steuerpflichtig und gewerbepflichtig. Das ist gar nicht notwendig.

      Harzliche Grüße vom Berg
      http://www.annerschbarrich.de

      Tom

      --
      Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
      Nur selber lernen macht schlau

      1. Moin!

        natürlich ist sowas rechtens, ihr gründet damit eine GBR.

        Nein, Ihr bestätigt Euch damit eine Urheberrechtsgemeinschaft.

        Nein, beides.

        Eine GbR wäre steuerpflichtig und gewerbepflichtig. Das ist gar nicht notwendig.

        Absolut falsch.

        Steuerpflicht entsteht durch Gewinn oder Umsatz - fällt beides aus, gibts keine Steuerpflicht.

        Und Gewerbepflicht entsteht bei gewerblichem Handeln. Eine GbR handelt aber nicht zwingend gewerblich. Nur als ein Gegenbeispiel sei die GbR genannt, die entsteht, wenn sich Freiberufler zusammentun - die entstehende GbR ist dann KEIN Gewerbe.

        Und auch jeder andere Zusammenschluß mehrerer juristischer oder natürlicher Personen zum Erreichen eines gemeinsamen dauerhaften oder vorübergehenden Ziels ist eine GbR - die morgendliche private Fahrgemeinschaft zur Arbeit genauso wie die berufliche Vereinigung von E-Lancern.

        - Sven Rautenberg

        --
        My sssignature, my preciousssss!
        1. Hello,

          Eine GbR wäre steuerpflichtig und gewerbepflichtig. Das ist gar nicht notwendig.

          Absolut falsch.

          Da bin ich leider nicht sicher.
          Eine GbR entsteht durch gemeinschaftliche Gewinn-ABSICHT und/oder in Verkehr bringen, nicht durch Gewinn oder Umsatz

          Steuerpflicht entsteht durch Gewinn oder Umsatz - fällt beides aus, gibts keine Steuerpflicht.

          Wenn Du mir da eine verbindliche Gesetzeslage nachweisen kannst, die auch den Passus "Erklärungspflicht nur für die Tage, an denen ausgeübt wurde" sinngemäß enthält, habe ich ab dem Moment 100 Euro Schulden bei Dir!

          Und Gewerbepflicht entsteht bei gewerblichem Handeln. Eine GbR handelt aber nicht zwingend gewerblich. Nur als ein Gegenbeispiel sei die GbR genannt, die entsteht, wenn sich Freiberufler zusammentun - die entstehende GbR ist dann KEIN Gewerbe.

          Ist das nicht eine "Parnternschaftsgesellschaft" oder wie das Ding heißt?
          Mir war so, als wäre das alles neu geregelt...

          Und auch jeder andere Zusammenschluß mehrerer juristischer oder natürlicher Personen zum Erreichen eines gemeinsamen dauerhaften oder vorübergehenden Ziels ist eine GbR - die morgendliche private Fahrgemeinschaft zur Arbeit genauso wie die berufliche Vereinigung von E-Lancern.

          *ups*

          Und wann wird die GbR automatisch zu einer oHG, wenn man gesellschaftsrechtlich nichts unternimmt dagegen?

          Harzliche Grüße vom Berg
          http://www.annerschbarrich.de

          Tom

          --
          Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
          Nur selber lernen macht schlau

          1. Hell-O!

            Eine GbR wäre steuerpflichtig und gewerbepflichtig. Das ist gar nicht notwendig.
            Absolut falsch.
            Da bin ich leider nicht sicher.

            Aber ich.

            Eine GbR entsteht durch gemeinschaftliche Gewinn-ABSICHT und/oder in Verkehr bringen, nicht durch Gewinn oder Umsatz

            Wo steht in § 705 BGB etwas von Gewinn? Da lese ich nur "Zweck", der kann - wie Sven schon richtig schrieb - auch in der gemeinsamen morgendlichen Anreise zum Arbeitsort bestehen.

            Steuerpflicht entsteht durch Gewinn oder Umsatz - fällt beides aus, gibts keine Steuerpflicht.
            Wenn Du mir da eine verbindliche Gesetzeslage nachweisen kannst, die auch den Passus "Erklärungspflicht nur für die Tage, an denen ausgeübt wurde" sinngemäß enthält, habe ich ab dem Moment 100 Euro Schulden bei Dir!

            Du möchtest in die Niederungen des deutschen Steuerrechts eintauchen? Zum Einstieg: Wenn du die persönliche Steuerpflicht meinst, magst du durchaus Recht haben, wenn es um die sachliche Steuerpflicht geht, hat Svemn völlig Recht.

            Nur als ein Gegenbeispiel sei die GbR genannt, die entsteht, wenn sich Freiberufler zusammentun - die entstehende GbR ist dann KEIN Gewerbe.
            Ist das nicht eine "Parnternschaftsgesellschaft" oder wie das Ding heißt?

            Nein.

            Und wann wird die GbR automatisch zu einer oHG, wenn man gesellschaftsrechtlich nichts unternimmt dagegen?

            Dann, wenn sie Kaufmann im Sinne des HGB ist. Ob und wann der Pflicht zur Eintragung nachgekommen wird, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

            Siechfred

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              sorry für die Drift...

              Steuerpflicht entsteht durch Gewinn oder Umsatz - fällt beides aus, gibts keine Steuerpflicht.
              Wenn Du mir da eine verbindliche Gesetzeslage nachweisen kannst, die auch den Passus "Erklärungspflicht nur für die Tage, an denen ausgeübt wurde" sinngemäß enthält, habe ich ab dem Moment 100 Euro Schulden bei Dir!

              Du möchtest in die Niederungen des deutschen Steuerrechts eintauchen? Zum Einstieg: Wenn du die persönliche Steuerpflicht meinst, magst du durchaus Recht haben, wenn es um die sachliche Steuerpflicht geht, hat Svemn völlig Recht.

              Diese Frage belastet mich immer noch.
              Ich erhöhe daher auf 200 Euro für denjenigen, der sie mir als erster "rechtwirksam nutzbar" beantwortet. Im UStGes steht iergendwas von "Erklärungspflicht nur für die Tage, an denen das Gewerbe ausgeübt wurde". Ähnliches gilt nach loser Aussage mehrerer Gescdhäftsfreunde auch für die Einkommenssteuererklärung. Leider nützen solche Tipps nichts.

              Fakten:
              Keine Gewerbeausübung
              Keine steuerpflichtigen Umsätze (also nur private Versicherungen etc.)
              Keine Zinseinnahmen
              IHK war informiert
              Finanzamt war informiert
              Staatsanwaltschaft war informiert

              Harzliche Grüße vom Berg
              http://www.annerschbarrich.de

              Tom

              --
              Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
              Nur selber lernen macht schlau

              1. Hallo Freunde des gehobenen Forumsgenusses,

                Ich erhöhe daher auf 200 Euro für denjenigen, der sie mir als erster "rechtwirksam nutzbar" beantwortet.

                Das klang im ersten Moment ziemlich verlockend, aber nach den Horrorgeschichten, die ich über das deutsche Steuerrecht gehört habe habe ich dann doch keine Lust drauf *SCNR*

                Gruß
                Alexander Brock

              2. Hell-O!

                Ich erhöhe daher auf 200 Euro für denjenigen, der sie mir als erster "rechtwirksam nutzbar" beantwortet.

                Rechtsberatung ist Individualberatung. Deshalb gibt's von mir auch nur ein paar allgemeine Ausführungen.

                Im UStGes steht iergendwas von "Erklärungspflicht nur für die Tage, an denen das Gewerbe ausgeübt wurde".

                Das deutsche Umsatzsteuerrecht kennt den Begriff "Gewerbe" so nicht, es kennt nur den Begriff "Unternehmer". Was das ist, steht in § 2 Absatz 1 UStG. Welche Erklärungspflichten den Unternehmer treffen, steht in § 18 UStG. Das sind im Wesentlichen diese zwei:

                • Abgabe von unterjährigen Umsatzsteuervoranmeldungen (Absätze 1 - 2a)
                • Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung (Absatz 3)

                Deckt sich die Unternehmereigenschaft nicht mit dem Kalenderjahr (unterjähriger Beginn oder unterjähriges Ende der Unternehmereigenschaft), so liegt ein Fall des "kürzeren Besteuerungszeitraums" vor.

                Voranmeldungen sind bis zum 10. des Folgemonats abzugeben, wenn keine Dauerfristverlängerung (§ 18 Abs. 6 UStG und §§ 46 ff. UStDV) gewährt wurde. Die Jahressteuererklärung ist bis zum 31.05. des Folgejahres abzugeben, die Ausnahmeregelung in § 18 Absatz 3 Satz 2 UStG gilt nur bei unterjährigem Ende der Unternehmereigenschaft, was zwar so nicht im Gesetz, wohl aber in der dazu ergangenen Verwaltungsanweisung steht.

                Ähnliches gilt nach loser Aussage mehrerer Gescdhäftsfreunde auch für die Einkommenssteuererklärung.

                Dies ist grundsätzlich falsch. In § 2 Absatz 7 EStG heißt es unmissverständlich:

                "Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Die Grundlagen für ihre Festsetzung sind jeweils für ein Kalenderjahr zu ermitteln."

                Und weiter heißt es in § 25 EStG:

                "Die Einkommensteuer wird nach Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum) nach dem Einkommen veranlagt, das der Steuerpflichtige in diesem Veranlagungszeitraum bezogen hat, ..."

                und

                "Der Steuerpflichtige hat für den abgelaufenen Veranlagungszeitraum eine Einkommensteuererklärung abzugeben."

                Folge: wer dazu verpflichtet ist, hat für ein abgelaufenes *Kalenderjahr* eine Einkommensteuererklärung abzugeben, in der er alle steuerlich relevanten Einkünfte, die er innerhalb dieses Jahres erzielt hat, angeben muss. Dies gilt übrigens grundsätzlich unabhängig davon, ob man unbeschränkt oder beschränkt einkommensteuerpflichtig ist.

                Wurden Einkünfte nur während eines Teils des Jahres erzielt (z.B. Beginn oder Ende einer gewerblichen Tätigkeit), sind diese konkreten Einkünfte auch nur für diesen Teil des Jahres zu ermitteln. Der Steuerpflichtige wird nachweisen müssen, was er den Rest des Jahres getan hat und ob er dabei evtl. andere steuerpflichtige Einkünfte erzielt hat. Die Summe aller dieser Einkünfte eines Kalenderjahres bildet die Grundlage für die Berechnung der Jahreseinkommensteuer.

                Fakten:
                Keine Gewerbeausübung
                Keine steuerpflichtigen Umsätze (also nur private Versicherungen etc.)
                Keine Zinseinnahmen
                IHK war informiert
                Finanzamt war informiert
                Staatsanwaltschaft war informiert

                Warum war kein Steuerberater informiert?

                Siechfred

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                1. Hello,

                  Und weiter heißt es in § 25 EStG:

                  Und der $46? Welchen Einfluss kann der noch haben?

                  Warum war kein Steuerberater informiert?

                  Gute Frage. Weiß ich nicht. Wahrscheinlich gab es keinen mehr mangels Tätigkeit...

                  Harzliche Grüße vom Berg
                  http://www.annerschbarrich.de

                  Tom

                  --
                  Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
                  Nur selber lernen macht schlau

                  1. Hell-O!

                    Und der $46? Welchen Einfluss kann der noch haben?

                    Er regelt, wann man als Arbeitnehmer keine Steuererklärung abzugeben braucht.

                    Siechfred