Hell-O!
Eine GbR wäre steuerpflichtig und gewerbepflichtig. Das ist gar nicht notwendig.
Absolut falsch.
Da bin ich leider nicht sicher.
Aber ich.
Eine GbR entsteht durch gemeinschaftliche Gewinn-ABSICHT und/oder in Verkehr bringen, nicht durch Gewinn oder Umsatz
Wo steht in § 705 BGB etwas von Gewinn? Da lese ich nur "Zweck", der kann - wie Sven schon richtig schrieb - auch in der gemeinsamen morgendlichen Anreise zum Arbeitsort bestehen.
Steuerpflicht entsteht durch Gewinn oder Umsatz - fällt beides aus, gibts keine Steuerpflicht.
Wenn Du mir da eine verbindliche Gesetzeslage nachweisen kannst, die auch den Passus "Erklärungspflicht nur für die Tage, an denen ausgeübt wurde" sinngemäß enthält, habe ich ab dem Moment 100 Euro Schulden bei Dir!
Du möchtest in die Niederungen des deutschen Steuerrechts eintauchen? Zum Einstieg: Wenn du die persönliche Steuerpflicht meinst, magst du durchaus Recht haben, wenn es um die sachliche Steuerpflicht geht, hat Svemn völlig Recht.
Nur als ein Gegenbeispiel sei die GbR genannt, die entsteht, wenn sich Freiberufler zusammentun - die entstehende GbR ist dann KEIN Gewerbe.
Ist das nicht eine "Parnternschaftsgesellschaft" oder wie das Ding heißt?
Nein.
Und wann wird die GbR automatisch zu einer oHG, wenn man gesellschaftsrechtlich nichts unternimmt dagegen?
Dann, wenn sie Kaufmann im Sinne des HGB ist. Ob und wann der Pflicht zur Eintragung nachgekommen wird, steht natürlich auf einem anderen Blatt.
Siechfred