Tom: Privatvertrag

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Hello,

Eine GbR wäre steuerpflichtig und gewerbepflichtig. Das ist gar nicht notwendig.

Absolut falsch.

Da bin ich leider nicht sicher.
Eine GbR entsteht durch gemeinschaftliche Gewinn-ABSICHT und/oder in Verkehr bringen, nicht durch Gewinn oder Umsatz

Steuerpflicht entsteht durch Gewinn oder Umsatz - fällt beides aus, gibts keine Steuerpflicht.

Wenn Du mir da eine verbindliche Gesetzeslage nachweisen kannst, die auch den Passus "Erklärungspflicht nur für die Tage, an denen ausgeübt wurde" sinngemäß enthält, habe ich ab dem Moment 100 Euro Schulden bei Dir!

Und Gewerbepflicht entsteht bei gewerblichem Handeln. Eine GbR handelt aber nicht zwingend gewerblich. Nur als ein Gegenbeispiel sei die GbR genannt, die entsteht, wenn sich Freiberufler zusammentun - die entstehende GbR ist dann KEIN Gewerbe.

Ist das nicht eine "Parnternschaftsgesellschaft" oder wie das Ding heißt?
Mir war so, als wäre das alles neu geregelt...

Und auch jeder andere Zusammenschluß mehrerer juristischer oder natürlicher Personen zum Erreichen eines gemeinsamen dauerhaften oder vorübergehenden Ziels ist eine GbR - die morgendliche private Fahrgemeinschaft zur Arbeit genauso wie die berufliche Vereinigung von E-Lancern.

*ups*

Und wann wird die GbR automatisch zu einer oHG, wenn man gesellschaftsrechtlich nichts unternimmt dagegen?

Harzliche Grüße vom Berg
http://www.annerschbarrich.de

Tom

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