Tom: Erklärungspflichten

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Hello,

sorry für die Drift...

Steuerpflicht entsteht durch Gewinn oder Umsatz - fällt beides aus, gibts keine Steuerpflicht.
Wenn Du mir da eine verbindliche Gesetzeslage nachweisen kannst, die auch den Passus "Erklärungspflicht nur für die Tage, an denen ausgeübt wurde" sinngemäß enthält, habe ich ab dem Moment 100 Euro Schulden bei Dir!

Du möchtest in die Niederungen des deutschen Steuerrechts eintauchen? Zum Einstieg: Wenn du die persönliche Steuerpflicht meinst, magst du durchaus Recht haben, wenn es um die sachliche Steuerpflicht geht, hat Svemn völlig Recht.

Diese Frage belastet mich immer noch.
Ich erhöhe daher auf 200 Euro für denjenigen, der sie mir als erster "rechtwirksam nutzbar" beantwortet. Im UStGes steht iergendwas von "Erklärungspflicht nur für die Tage, an denen das Gewerbe ausgeübt wurde". Ähnliches gilt nach loser Aussage mehrerer Gescdhäftsfreunde auch für die Einkommenssteuererklärung. Leider nützen solche Tipps nichts.

Fakten:
Keine Gewerbeausübung
Keine steuerpflichtigen Umsätze (also nur private Versicherungen etc.)
Keine Zinseinnahmen
IHK war informiert
Finanzamt war informiert
Staatsanwaltschaft war informiert

Harzliche Grüße vom Berg
http://www.annerschbarrich.de

Tom

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