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Hallo.

Will ich bei Regen nackt Motorrad fahren, magst Du das für falsch halten, ich nenns persönliche Freiheit.

Und wenn es nicht gerade als Demonstration angemeldet ist oder im privaten Hinterhof stattfindet, nennt es der Richter mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit "Gefährdung des öffentlichen Straßenverkehrs".
MfG, at