Hi,
Will ich bei Regen nackt Motorrad fahren, magst Du das für falsch halten, ich nenns persönliche Freiheit.
Und wenn es nicht gerade als Demonstration angemeldet ist oder im privaten Hinterhof stattfindet, nennt es der Richter mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit "Gefährdung des öffentlichen Straßenverkehrs".
Wieso? Nur weil er nackt fahren möchte, muss er ja noch nicht unbedingt Verkehr haben! Dass der auf einem Motorrad gefährlich sein kann, ist eine andere Sache.
*scnr*
Martin
--
Der Mensch denkt, Gott lenkt.
Der Mensch dachte, Gott lachte.
Der Mensch denkt, Gott lenkt.
Der Mensch dachte, Gott lachte.