Felix Riesterer: bundesnetzagentur.de

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Lieber Martin,

Für die Web-Präsenz einer Behörde der Bundesverwaltung ist das ein starkes Stück, denn für die ist die Einhaltung der BITV seit Anfang dieses Jahres (iirc) Pflicht.

das habe ich doch schoneinmal irgendwo gelesen...

Wie sieht es denn für Schul-Webseiten aus? Die sind ja nun keine Bundesbehörden. Sie sind lediglich Einrichtungen des öffentlichen Rechts und fallen unter die Trägerschaft der jeweiligen Gemeinde. Da gilt die BITV also nicht. Oder doch? (Davon abgesehen entwickle ich unsere Seite barrierearm!)

Liebe Grüße aus Ellwangen,

Felix Riesterer.