at: Doppelnamen

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Hallo.

Die Frage ist ja in diesem Fall nicht nur die Akzeptanz des Bestehens einer ehelichen Verbindung

Okay, genau auf diese Aussage war ich aber eingegangen.

In der Situation würde ich mir auf jedenfall kompetente rechtliche Beratung leisten.

Die gibt es ja sogar vorgefertigt. -- Das Thema fällt dort wohl einfach unter die FAQ.
MfG, at