Hell-O!
Problem: Wir wollen heiraten (ja ja, einige werden sagen: da ist das Problem :-)), aber wir haben uns nun endlich dazu durchgerungen und können uns nicht auf einen Namen entscheiden.
Dann wäre erste Wahl, euren Namen jeweils beizubehalten (§ 1355 BGB). Daneben müsst ihr aber auch einen Ehenamen bestimmen, den alle eure in der Ehe geborenen Kinder tragen werden. Dazu habt ihr allerdings Zeit, bis das erste eheliche Kind geboren wird. Btw, ein Doppelname kann m.W.n. nur dann Ehename werden, wenn ihn einer von euch mitbringt.
[...] samt Kind, welches meinen Nachnamen hat [...]
Hm, schwierig. Ihr habt mehrere Möglichkeiten:
Ist das Kind noch keine 5 Jahre alt, ändert sich sein Nachname durch Bestimmung eines Ehenamens automatisch. Bestimmt ihr keinen Ehenamen, dann kommt es drauf an, ob ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, denn eine Änderung des Nachnamens ist nur binnen 3 Monaten nach Abgabe der Sorgerechtserklärung möglich. Das bedeutet, dass ihr innerhalb von 3 Monaten nach Eheschließung den Namen des Kindes ändern könntet, wenn durch die Heirat das gemeinsame Sorgerecht erst begründet werden würde (hierzu: § 1617b BGB). Ist euer Kind 5 oder älter, muss es die Übernahme eures Ehenamens erklären (§ 1617c BGB). Das Procedere hierbei ist allerdings alles andere als trivial.
Und noch eins (weil hier der Tipp kam): Eine Heirat im Ausland bringt euch nur dann die Vorteile des Namensrechts des anderen Staates, wenn einer von euch beiden dort Staatsangehöriger ist (Art. 10 BGBEG).
Du siehst, es ist alles nur nicht einfach :-)
Ich rate euch, zu eurem örtlichen Standesamt zu gehen, die beraten euch ausführlich zu dem Thema.
Siechfred