Sven Rautenberg: Rechnung stellen

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Moin!

Mit dem Zusatz
"Gemäß §19 UStG (Kleinunternehmerregelung) erfolgt keine Berechnung der Umsatzsteuer."
brauchst Du keine Umsatzsteuer auszuweisen und musst sie demzufolge auch nicht ans Finanzamt abführen.

Und als dringende Ergänzung wäre zu sagen, dass eine regelmäßige gewerbliche Tätigkeit (auch bei geringem Verdienst) im Allgemeinen einen Gewerbeschein und darauffolgend auch eine entsprechende steuerliche Erfassung des Verdienstes erfordert. Denn die Kleinunternehmerregelung kann ja nur gelten, wenn man auch schon mal mit dem Finanzamt im Kontakt war und diese Regelung gewählt hat. Und ob man sie wählen sollte, oder doch besser mit Umsatzsteuerabfuhr fährt, wäre noch sehr die Frage.

"Ratgeber E-Lancer" hilft bei der Meinungsbildung.

- Sven Rautenberg

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