Sven Rautenberg: Rechnung stellen

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Moin!

Ne gewerblich Tätigkeit die einen Gewerbeschein erfordert ist dem Finanzamt anzuzeigen!
Wobei wir noch nicht wissen, obs so eine Tätigkeit ist, oder? Muss aber zugeben, dass ich davon ausgegangen bin, dass im Fall des Fragestellers keine Gewerbeanmeldung nötig ist.

Eine Tätigkeit, die _regelmäßig_ im Monat um die 300 Euro einbringt, aber kein Arbeitnehmerverhältnis ist, und die aufgrund der Tätigkeitsart auch nur sehr schwer als "freiberuflich" zu verkaufen sein dürfte, ist dann das letzte von den drei Möglichkeiten: gewerblich.

Eine Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht ist ebenfalls zu beantragen und _kann- (muss aber nicht) unter bestimmten Vorraussetzungen gewährt  werden.
Da ist meines Wissens nix zu beantragen. Gibt ja klare Einkommensgrenzen für die Kleinunternehmerregelung. Kannst Du zufällig Quellen für Deine Behauptung angeben? Würd mich jetzt doch mal interessieren - man lernt ja nie aus.

Du liegst falsch.

Erstens: Es gibt _Umsatzgrenzen_ für die Möglichkeit der Kleinunternehmerregelung, keine _Einkommensgrenzen_. Die Grenze liegt bei 17500 Euro Gesamtumsatz im vergangenen und 50.000 Euro im laufenden Jahr. Wenn der Unternehmer die Umsatzsteuerbefreiung gewählt hat, wird bei Überschreiten dieser Grenzen das Finanzamt aktiv und für die kommende Zeit ankündigen, dass diese Wahl aufgrund der Umsätze nicht mehr geht.

Alternativ kann man sich als Kleinunternehmer aber eben auch für die Umsatzsteuerpflicht entscheiden und dann entsprechend Vorsteuer ziehen. Die Wahl pro oder contra ist jedenfalls 5 Jahre bindend (sofern man die Umsatzgrenzen nicht überschreitet).

Die Ausgaben liegen über den Einnahmen, erwürde also jeden Monat Geld vom FA bekommen.
Aha, woher kennst Du seine Ausgaben? Relevant sind ja nur solche Ausgaben, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit stehen, nech.

Da findet sich immer was: Fahrkosten, Telefon, Internet, Strom, Bürobedarf - das sind, zumindest anteilig, typische Verbrauchskosten, die schon mal ganz grundsätzlich in die Gewerbetätigkeit eingehen, und von der Umsatzsteuer her ebenfalls.

Nur mal angenommen, man würde 300 Euro Einnahmen und 50 Euro Ausgaben verbuchen.

Die 300 Euro sind entweder brutto (ohne extra Umsatzsteuer, Kleinunternehmer) oder netto (zuzüglich Umsatzsteuer) zu sehen.

Die 50 Euro sind simpel die Summe der abteiligen Rechnungen, und daher brutto (inklusive Umsatzsteuer). Oder getrennt betrachtet: 43,10 Euro Nettobetrag und 6,90 Euro Umsatzsteuer.

Die zwei Rechnungen, die man jetzt aufmachen kann:
Als Kleinunternehmer
Einnahmen   300,00 Euro
Ausgaben     50,00 Euro
---------   -----------
Gewinn:     250,00 Euro

Mit Umsatzsteuerpflicht:
Einnahmen   300,00 Euro und 48,00 Euro USt.
Ausgaben     43,10 Euro und  6,90 Euro USt.
---------   -----------     ---------------
Gewinn      256,90 Euro und 41,10 Euro USt ans Finanzamt zahlen

Diese Umsatzsteuerberücksichtigung führt dazu, dass sich Unternehmen tatsächlich immer nur für den Nettobetrag der Rechnung interessieren, denn die gezahlte Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) wird einfach nur weitergereicht. Nur der Endverbraucher muß sich für die Preise inklusive Mehrwertsteuer interessieren.

Und wenn für die gewerbliche Tätigkeit mal ein neuer Computer oder sonst eine Hardware fällig wird, ist in deren Preis natürlich auch Umsatzsteuer drin. Und wenn mehr Umsatzsteuer drin ist, als man durch Einnahmen zu zahlen hat, dann zahlt das Finanzamt den überschüssigen Betrag tatsächlich auch zurück.

Eine Anschaffung von 348 Euro brutto (300 Euro Netto plus 48 Euro USt) würde also bei der Kleinunternehmerregelung nur gegen 300 Euro Einnahmen gerechnet und ein Minus von 48 Euro verursachen, bei Umsatzsteuerpflicht ergäbe sich eine schwarze Null.

Der Bürokratische Aufwand kann durch einen Büroservice gemindert werden, weil viel falsch zu machen gibs da eigentlich nicht.

In der Tat ist das einzig Nervige an der Umsatzsteuerpflicht die regelmäßige Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung, in die man die Summe seiner Umsatzsteuereinnahmen und -ausgaben einträgt und dann elektronisch zum Finanzamt schickt. Und natürlich auch entsprechend überweist.

Ichs würds drauf ankommen lassen, auch wenns vielleicht nicht ganz sauber sein mag.

Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit und sonstige unschöne Tatbestände machen sich dahinter unter Umständen breit. Und das sind Dinge, bei denen es die Behören lieben, einfache Sachverhalte mit kleinen Geldstrafen zu ahnden. Bringt Geld in die Kasse und bestätigt das bekannte Motto "Die Kleine hängt man, die Großen läßt man laufen".

- Sven Rautenberg

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"Love your nation - respect the others."