Moin!
Heute hat eine Mitarbeiterin der Media-Finanz, eines Inkasso-Unternehmens angerufen und mir rotzfrech gedroht. Ich habe dann einfach aufgelegt und mich FÜRCHTERLICH geärgert. Laut der Mitarbeiterin droht mir nun die Pfändung.
Das ist purer Schwachsinn.
Die Inkassofirma hat (ob im direkten Verbund mit dem ursprünglichen Anbieter, oder als tatsächlich existierende Inkassofirma, wäre noch mal interessant) allerhöchstens die angebliche Forderung des Anbieters übernommen und versucht diese nun einzutreiben.
Am billigsten für das Inkassobüro kommt sowas, wenn man ein wenig Psychoterror macht und dadurch gezahlt wird.
Der offizielle Weg ist, dass das Inkassobüro bei deiner hartnäckigen Zahlungsverweigerung entweder einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragt, oder direkt Klage vor Gericht einreicht.
Egal, was das Inkassobüro sagt: Erst wenn du ganz offiziell Post vom Gericht erhälst, mußt du reagieren! Alles, was vorher passiert, ist nur nerviger Psychoterror, der dich außergerichtlich zur Zahlung bewegen soll.
Um den Terror abzukürzen könntest du natürlich auch negative Feststellungsklage erheben, damit ein Gericht endgültig feststellt, dass eine Zahlungsverpflichtung deinerseits nicht besteht. Sowas klärst du aber schlauerweise mit einem Anwalt.
Noch ein Punkt, der evtl. wichtig werden kann: Es ist nicht unwichtig, mit welcher Formulierung du den vermeintlich geschlossenen Vertrag mit dem Unternehmen beenden wolltest.
Den Vertrag einfach nur kündigen funktioniert nämlich nicht zwingend. Das würde bedeuten, dass der Vertrag regulär und gültig zustandegekommen ist, und die vereinbarte Kündigungsfrist gilt.
Du mußt wohl vielmehr die Gültigkeit des Vertrag anfechten mit der Begründung des Erklärungsirrtums. Weil du dich über den Vertragsinhalt, insbesondere die verbundenen AGB, geirrt hast, insbesondere deshalb, weil der Anbieter die entstehenden Kosten extrem gut versteckte, erklärst du, deine ursprüngliche Willenserklärung irrtümlich gemacht zu haben.
Inwieweit ein Gericht deinen Widerruf als "Ein Laie formuliert das vielleicht nicht juristisch korrekt, aber der Wille wird eindeutig erkennbar" wertet und für korrekt erachtet, kann ich nicht sagen.
- Sven Rautenberg
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"Love your nation - respect the others."