Klaus: Wie man sich über den Tisch ziehen lässt

Hallo, Forum,

Ich hörte, ihr kennt euch gut mit Rechtsfragen aus:

Ich habe den Fehler gemacht, mich beim europäischen Institut für Konsumentenbefragung zu bewerben, ohne das Kleingedruckte gelesen zu haben.

Dieses feine Institut weiß den Umstand gut zu verbergen, das die sogenannten "Produkttests" in Wahrheit ein Blindkauf von irgendwelcher Ware zum Preis von 24,90 Euro monatlich sind.

Als ich drei Wochen später (eine Woche nach Ablauf der Widerrufsfrist) die erste Mahnung per E-Mail geschickt bekam, habe ich verblüfft gestaunt.

Ich habe damals sofort eine Antwortmail geschickt: Stop, Leute, "Mißverständnis" ich will raus, ich zahle nichts, einen schönen Tag und auf Nimmerwiedersehen.

Haben Die natürlich freundlich akzeptiert und sich in unendlicher Größe bereit erklärt, gegen Zahlung einer einmaligen Gebür von 50 Euro, um "ihre Kosten" zu decken, den Vertrag zu stornieren.

Ab hier habe ich einfach nicht mehr auf die immer drohender formulierten E-Mails geantwortet, weil ich meiner Meinung nach einmal den Umstand erklärt habe und nicht mit Betrügern verhandle. Zweitens hat keiner eine Unterschrift von mir und drittens habe ich keine Ware erhalten unjd pflege nicht, für nichts etwas zu bezahlen. Viertens rege ich mich über sowas viel zu sehr auf.

Heute hat eine Mitarbeiterin der Media-Finanz, eines Inkasso-Unternehmens angerufen und mir rotzfrech gedroht. Ich habe dann einfach aufgelegt und mich FÜRCHTERLICH geärgert. Laut der Mitarbeiterin droht mir nun die Pfändung.

Muß ich bezahlen oder was? Lohnt der dickköpfige Weg durch die Instanzen, oder sollte ich die mittlerweile 92 Euro Gebüren bezahlen?

Vielen Dank für fachmännischen/-fraulichen Rat.

Klaus

  1. Ach Du je, da biste in was ganz Wunderbares hineingeschliddert. Mein Tipp: frag nen Anwalt!!! Hier wirst Du bestenfalls Meinungen auf Basis von zusammengepfücktem Halbwissen bekommen...so auch die meine: ;-)

    1. Entscheidende Frage ist erst mal, ob ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen wurde. Sonst weißt Du ja überhaupt nicht, ob Du Dich auf eine mögliche gerichtliche Auseinandersetzung einlassen solltest oder besser nicht. Schließlich kann man diesem Verein ja nicht vorwerfen, dass die Kosten verschleiert wurden. Ist auf der Seite ja alles bestens nachzulesen.

    2. Da Du sicher nicht der Einzige auf diesem Planeten bist, dem dieses Unheil widerfahren ist, mach Dich auf die Suche nach Verbündeten. Vielleicht gibts ja schon ne Sammelklage oder etwas in der Art. Google ist Dein Freund.

    3. Wenn Du ausreichend hart gesotten bist, kannst Du es natürlich auch aussitzen. Wie Du schon richtig gesagt hast, gibts keine Unterschrift von Dir. Ergo ließe sich der Vertrag nur via IP und Zugangsdaten vom Provider verifizieren. Die gibts aber nur auf richterlichen Beschluss, und ob das Inkasso-Büro so weit geht, ist fraglich. Die Drohung mit der Pfändung klingt in meinen Ohren reichlich dramatisiert - sowas dürfte bei Inkasso-Firmen aber Usus sein. Die wollen Dich schließlich zum Zahlen überreden. ;-)

    4. Was mich gewundert hat, ist die Tatsache, dass Dir der Verein sofort (wenn auch gegen Gebühr) ein Stornierung des Vertrags angeboten hat. Schließlich beträgt die Vertragslaufzeit laut AGB 6 Monate. Warum also sich mit 50 Öcken abspeisen lassen. Das legt die Vermutung nahe, dass die Nummer rechtlich so wasserdicht nicht ist - sonst hätten sie Dich ja die 6 Monate voll bezahlen lassen.

    Aber wie gesagt: frag nen Anwalt - besser isses!

    Cheers
    Cervantes

    1. Aber wie gesagt: frag nen Anwalt - besser isses!

      oder besser aus Kostengründen: die Verbraucherberatung?!

      Ach, vielleicht kannst Du auch zurückschießen! Ich kenne mich auch nicht mit Details aus, aber das Impressum scheint mir (trotz Ltd) unzulänglich. Ein Anwalt sollte sonst auch prüfen, ob deutlich genug darauf hingewiesen wurde, daß Du x Euro zahlen mußt....

      Gruß
      Reiner

  2. Muß ich bezahlen oder was? Lohnt der dickköpfige Weg durch die »»Instanzen, oder sollte ich die mittlerweile 92 Euro Gebüren bezahlen?

    HI!

    Mmmh, versuchen kannste alles (was ich auch würde), aber ob es was bringt...?

    Hier ein Auszug aus den AGB´s

    §7 Zahlungsbedingungen

    (1) Für den Versand/Beschaffung/Durchführung der Produkttests fällt eine Versand- und Handlingsgebühr in Höhe von EUR 24,90 pro versendetem Paket an. EIKB behält sich das Recht vor, zwei Pakete zu bündeln, wobei für jedes dieser Pakete die Gebühren fällig werden.
    (2) Rechnungen werden zweimonatlich vorträglich erstellt und sind nach Erhalt innerhalb von vierzehn Tagen zu bezahlen...

    Es mag Betrug sein aber durch eine Art "Tatsachenverdrehung" halt doch irgendwie legal gemacht.

    MFG
    Jungesmedium

    PS: Zu der Tatsache, dass du dir die AGB´s nicht durchgelesen hast, sag ich etz mal nichts.

    1. Hi,

      Es mag Betrug sein aber durch eine Art "Tatsachenverdrehung" halt doch irgendwie legal gemacht.

      Bestimmungen, die nicht erwartet werden müssen[1], können hundert mal in den AGB stehen, sie werden dadurch noch lange nicht rechtskräftig.

      PS: Zu der Tatsache, dass du dir die AGB´s nicht durchgelesen hast, sag ich etz mal nichts.

      Ich auch nicht ... :-)

      Cheatah

      [1] Wobei ich hier nicht beurteile, ob dem in diesem Fall so ist.

      --
      X-Self-Code: sh:( fo:} ch:~ rl:° br:> n4:& ie:% mo:) va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:~ js:|
      X-Self-Code-Url: http://emmanuel.dammerer.at/selfcode.html
      X-Will-Answer-Email: No
      X-Please-Search-Archive-First: Absolutely Yes
  3. Hi Klaus,

    Vielen Dank für fachmännischen/-fraulichen Rat.

    Rechtsberatung wird es wohl bei Juristen, RAs usw. usw. geben, vielleicht auch bei Verbraucherschutzorganisationen.

    Ansonsten ist mein Eindruck, dass die Versandkosten nicht nur in den AGBs erwähnt werden sollten.

    Ist denn nachvollziehbar dass wie du schreibst "in Wahrheit ein Blindkauf von irgendwelcher Ware" vorliegt? Was hast du denn für Produkte erhalten, und wissen die Hersteller dieser Produkte vom Test?

    Gruß
    CurtB

    1. Rechtsberatung wird es wohl bei Juristen, RAs usw. usw. geben, vielleicht auch bei Verbraucherschutzorganisationen.

      Tja, mal schaun, wenn die unklugerweise ihre Drohung wahrmachen sollten, vors Gericht zu ziehen, werde ich zu einer Verbraucherschutzorgie gehen.

      Ansonsten ist mein Eindruck, dass die Versandkosten nicht nur in den AGBs erwähnt werden sollten.

      Ja, meiner auch. Das, und der Umstand, das ich keine Unterschrift geleistet habe, ist es, was mich recht sicher macht, niemals einen Cent an diese Leute zahlen zu müssen...

      Ist denn nachvollziehbar dass wie du schreibst "in Wahrheit ein Blindkauf von irgendwelcher Ware" vorliegt?

      Ja, steht ja so im Kleingedruckten - oder besser gesagt: im Winziggedruckten, das auf eine FAQ-Seite verweist, in deren unteren Drittel nebenbei erwähnt wird, das ich dickes Geld für die Katze im Sack zahlen darf.

      Was hast du denn für Produkte erhalten, (...)

      Produkte?! Ein paar wunderhübsch formatierte Mahnungen habe ich erhalten...

      (...)und wissen die Hersteller dieser Produkte vom Test?

      Also ich würde mal tippen: Nicht die Bohne :-)

      Gruß, Klaus

  4. Danke für die Antworten. Ich hab mich wieder abgeregt und jetzt beschlossen, einfach abzuwarten. Wenn die das tatsächlich vor Gericht bringen, dann nehme ich mir halt nen Anwalt.

    Hab mal ein bischen gegoogelt, Sammelklagen gegen das eikb scheint es noch nicht zu geben, obgleich schon Andere Probleme mit denen gehabt zu haben scheinen. hier zum Beispiel.

    Bleibt nur der immer wiederkehrende Ärger über solche Menschen, obs nun per Internet, Fernsehen oder Haustür* geschieht... Eine Plage.

    Gruß, Klaus

    * Für solche Fälle ein guter Tip: leeres Geldtäschchen zulegen und dem Vertreter unter die Nase halten. Anschließend mit großen Augen fragen: "Sag mal, Du kannst mir nicht zufällig fünfzig Euro leihen??" Vertreibt selbst die ärgsten Exemplare in weniger als zehn Sekunden...

  5. Moin!

    Heute hat eine Mitarbeiterin der Media-Finanz, eines Inkasso-Unternehmens angerufen und mir rotzfrech gedroht. Ich habe dann einfach aufgelegt und mich FÜRCHTERLICH geärgert. Laut der Mitarbeiterin droht mir nun die Pfändung.

    Das ist purer Schwachsinn.

    Die Inkassofirma hat (ob im direkten Verbund mit dem ursprünglichen Anbieter, oder als tatsächlich existierende Inkassofirma, wäre noch mal interessant) allerhöchstens die angebliche Forderung des Anbieters übernommen und versucht diese nun einzutreiben.

    Am billigsten für das Inkassobüro kommt sowas, wenn man ein wenig Psychoterror macht und dadurch gezahlt wird.

    Der offizielle Weg ist, dass das Inkassobüro bei deiner hartnäckigen Zahlungsverweigerung entweder einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragt, oder direkt Klage vor Gericht einreicht.

    Egal, was das Inkassobüro sagt: Erst wenn du ganz offiziell Post vom Gericht erhälst, mußt du reagieren! Alles, was vorher passiert, ist nur nerviger Psychoterror, der dich außergerichtlich zur Zahlung bewegen soll.

    Um den Terror abzukürzen könntest du natürlich auch negative Feststellungsklage erheben, damit ein Gericht endgültig feststellt, dass eine Zahlungsverpflichtung deinerseits nicht besteht. Sowas klärst du aber schlauerweise mit einem Anwalt.

    Noch ein Punkt, der evtl. wichtig werden kann: Es ist nicht unwichtig, mit welcher Formulierung du den vermeintlich geschlossenen Vertrag mit dem Unternehmen beenden wolltest.

    Den Vertrag einfach nur kündigen funktioniert nämlich nicht zwingend. Das würde bedeuten, dass der Vertrag regulär und gültig zustandegekommen ist, und die vereinbarte Kündigungsfrist gilt.

    Du mußt wohl vielmehr die Gültigkeit des Vertrag anfechten mit der Begründung des Erklärungsirrtums. Weil du dich über den Vertragsinhalt, insbesondere die verbundenen AGB, geirrt hast, insbesondere deshalb, weil der Anbieter die entstehenden Kosten extrem gut versteckte, erklärst du, deine ursprüngliche Willenserklärung irrtümlich gemacht zu haben.

    Inwieweit ein Gericht deinen Widerruf als "Ein Laie formuliert das vielleicht nicht juristisch korrekt, aber der Wille wird eindeutig erkennbar" wertet und für korrekt erachtet, kann ich nicht sagen.

    - Sven Rautenberg

    --
    "Love your nation - respect the others."
    1. Du mußt wohl vielmehr die Gültigkeit des Vertrag anfechten mit der Begründung des Erklärungsirrtums. (...)
      Inwieweit ein Gericht deinen Widerruf als "Ein Laie formuliert das vielleicht nicht juristisch korrekt, aber der Wille wird eindeutig erkennbar" wertet und für korrekt erachtet, kann ich nicht sagen.

      Hallo Sven,

      Dir einen besonderen Dank für deinen sehr kompetenten Rat.

      Hier der exakte Wortlaut meines damaligen Antwortschreibens auf die erste Mahnung, würdest Du das als Kenntlichmachung einer irrtümlichen Willenserklärung gelten lassen?

      "Hallo, Leute

      Das war ein Mißverständnis. (Siehe unten ihre Mail)
      Ich suchte nach einer Möglichkeit, Geld zu verdienen.

      Gehen Sie mal auf die Webseite
      http://www.eikb.com/
      und dann auf die Folgeseite
      http://www.eikb.com/index.php?option=com_akoforms&func=showform&formid=1&Itemid=2

      Würden Sie sagen, da steht gut sichtbar, das man an sie jeden Monat Geld zahlen muß?
      Da haben Sie mich schön reingelegt. Und ich habe das Kleingedruckte nicht vorsichtig genug gelesen.
      Auch egal. Ich biete ihnen eine friedliche Lösung an. Ich bin raus aus dieser Geschichte und sie machen weiter und verdienen ihr Geld mit den anderen Menschen, die sich hier anmelden.

      Ich widerrufe hiermit alles. Ich will keine Produkte testen und ich will keine Rechnungen bezahlen. Streichen Sie mich aus ihren Datenbanken und schicken Sie mir keine Mails mehr.

      Das ist mein Vorschlag. Sie streichen mich und wir sehen uns nie wieder. Lassen Sie uns die Angelegenheit unkompliziert regeln.

      Ich möchte bitte bis Freitag, den 25.08.2006 noch eine Bestätigung erhalten, per Mail, oder Sie können mich auch anrufen unter der Nummer
      xxx

      mfg, Klaus Erdan"

      Gruß, Klaus

  6. Moin!

    Hallo Klaus!

    Melde Dich doch mal bei Anti Spam. Da gibt es einige, die mit ähnlichen dubiosen Firmen Erfahrungen sammeln durften.

    -- Skeeve