Du mußt wohl vielmehr die Gültigkeit des Vertrag anfechten mit der Begründung des Erklärungsirrtums. (...)
Inwieweit ein Gericht deinen Widerruf als "Ein Laie formuliert das vielleicht nicht juristisch korrekt, aber der Wille wird eindeutig erkennbar" wertet und für korrekt erachtet, kann ich nicht sagen.
Hallo Sven,
Dir einen besonderen Dank für deinen sehr kompetenten Rat.
Hier der exakte Wortlaut meines damaligen Antwortschreibens auf die erste Mahnung, würdest Du das als Kenntlichmachung einer irrtümlichen Willenserklärung gelten lassen?
"Hallo, Leute
Das war ein Mißverständnis. (Siehe unten ihre Mail)
Ich suchte nach einer Möglichkeit, Geld zu verdienen.
Gehen Sie mal auf die Webseite
http://www.eikb.com/
und dann auf die Folgeseite
http://www.eikb.com/index.php?option=com_akoforms&func=showform&formid=1&Itemid=2
Würden Sie sagen, da steht gut sichtbar, das man an sie jeden Monat Geld zahlen muß?
Da haben Sie mich schön reingelegt. Und ich habe das Kleingedruckte nicht vorsichtig genug gelesen.
Auch egal. Ich biete ihnen eine friedliche Lösung an. Ich bin raus aus dieser Geschichte und sie machen weiter und verdienen ihr Geld mit den anderen Menschen, die sich hier anmelden.
Ich widerrufe hiermit alles. Ich will keine Produkte testen und ich will keine Rechnungen bezahlen. Streichen Sie mich aus ihren Datenbanken und schicken Sie mir keine Mails mehr.
Das ist mein Vorschlag. Sie streichen mich und wir sehen uns nie wieder. Lassen Sie uns die Angelegenheit unkompliziert regeln.
Ich möchte bitte bis Freitag, den 25.08.2006 noch eine Bestätigung erhalten, per Mail, oder Sie können mich auch anrufen unter der Nummer
xxx
mfg, Klaus Erdan"
Gruß, Klaus