Hallo,
zur Kripo zu gehen - schon mal ein guter Tipp. Strafanzeige gegen Unbekannt - auch 'ne gute Idee. Strafanzeige gegen ebay - wohl eher kontraproduktiv. Zumindest, wenn man gleich am Anfang solchen nervigen Unsinn macht. Ungefähr so müsste es eher laufen:
Kripo fragt bei ebay die Verbindungsdaten von dem bösen Impersonator an. Eigentlich ist dazu ein ermittlungsrichterlicher Beschluss notwendig, die meisten Unternehmen nehmen's da aber nicht so genau. Ansonsten soll der Staatsanwalt gucken, dass er einen richterlichen Beschluss beantragt (wahrscheinlich entsprechend § 100 g,h StPO). Hoffentlich hat Bösewicht keinen Proxy zum "Anonymisieren" benutzt (macht es halt auf jeden Fall umständlicher). Mit den Verbindungsdaten treten die Ermittlungsbehörden dann an den Provider heran. Der muss die dazugehörigen Daten dann rausrücken (s. dazu Urteil des LG Hannover vom 22.11.2005 bzw. Urteil des LG Hamburg vom 23.06.2005, hab die AZs grad' nicht zur Hand). Hier ist übrigens Eile geboten, viele Provider speichern diese Daten nur sehr kurz (z.T. nur wenige Tage).
Gesetzt dem Fall, der Typ hat keine Proxy oder ein offenes WLAN etc. benutzt, finden Sie ihn also. Schaden, der persönlich entstanden sein sollte, muss man dann zivilrechtlich einklagen. Nur dafür brauchst man in dem Fall einen Rechtsanwalt. Vorher eher nicht (nur, wenn man zuviel Geld und Zeit (oder beides) hat). Der kommt sowieso nicht an die Verbindungsdaten. Und die persönlichen Daten waren ja wohl gefaket (nämlich die vom echten Christoph, wenn ich's recht verstanden habe).
P.S.: Ist es bei ebay nicht schon länger so, dass man seine Daten per Snailmail bestätigen muss?
Mirko