Hi,
als Nicht-rechtsberatungsberechtigter hier nur das, was mir damals geraten wurde (teilweise auch nachträglich mit "hättest Du doch ...").
Was Du davon umsetzt, hängt natürlich von Dir ab.
Ggf. auch einen Rechtsanwalt konsultieren, würd ich aber anfangs noch nicht machen.
eben hat mich eine "Betroffene" angerufen und mit mitgeteilt, daß ich (bzw. mein Name) bei ebay fleißig Waren verkaufe. Es sollen da bereits mehrere tausend Euro an mich gezahlt worden sein.
Völliger Unsinn natürlich. Ich bin kein ebay-Verkäufer. Aber jetzt bin ich natürlich erstmal aufgeschreckt und versuche herauszufinden, was mein Name da eventuell anstellt.
So bald wie möglich (sprich: morgen) zur Polizei (Betrugs-Abteilung der Kripo, nicht zu den uniformierten abwimmeln lassen), Strafanzeige gegen unbekannt.
Zusätzlich: Strafanzeige gegen die Betreiber von ebay (Beihilfe zum Betrug, Verstoß gegen §33 BDSG, die haben es unterlassen, Dich über die Datenspeicherung zu informieren, hätten die Daten gar nicht erst speichern dürfen - Du hast ja keine Geschäftsbeziehung mit denen usw.)
Dann bei dem Drecksladen [1] sofort (nach §34 BDSG) sämtliche zu Deiner Person gespeicherten Daten rausrücken lassen (dazu sind die verpflichtet, darf auch nichts kosten Siehe (5) im genannten Paragraphen).
Dann (in Absprache mit Polizei/Staatsanwaltschaft) das Account bei dem Drecksladen [1] sperren lassen.
Die Frage ist: wenn Leute da tatsächlich schon etwas bezahlt haben, wird es vermutlich demnächst Rechnungen oder Rückforderungen geben, die selbstverständlich an mich gehen.
Die kannst Du dann auf die Aktennummer bei der Polizei/Staatsanwaltschaft verweisen.
Falls die klagen - abwarten. Die müssen Dir das Zustandekommen eines Kaufvertrags nachweisen, nicht Du das nicht-Zustandekommen.
Ggf. Rechtsanwalt konsultieren.
Wenn's soweit kommt, kann ich Dir auch die Aktennummer meines Urteils und/oder die Begründung raussuchen.
Welche Möglichkeiten habe ich, mich gegenüber einem Betrüger zu verhalten, der munter unter meinem Namen Sachen bei eby verkauft, die er gar nicht hat, und die ich natürlich weder habe noch verkaufen würde?
Anzeige wegen Betrugs, evtl. auch noch namensrechtliche Ansprüche, usw.
[1] wegen des schlampigen Umgang mit Personendaten bei ebay bin ich auch schon verklagt worden, nur weil denen der Aufwand für POST-Ident oder wenigstens ein Brief mit Paßwort zu aufwendig ist. Ich hatte vorher mit denen nichts zu tun, und seitdem erst recht nicht.
cu,
Andreas