hallo Andreas,
So bald wie möglich (sprich: morgen) zur Polizei (Betrugs-Abteilung der Kripo, nicht zu den uniformierten abwimmeln lassen), Strafanzeige gegen unbekannt.
Na klar. Im übrigen hat das die Betrogene auch schon gemacht. Sie war im übrigen so kooperativ, mir die Sachen zuzumailen (Ausschnitte aus Betrugsthreads im ebay-Forum etc), die mich betreffen könnten. Ich bin da aus so ziemlich allen Wolken gefallen.
Zusätzlich: Strafanzeige gegen die Betreiber von ebay (Beihilfe zum Betrug, Verstoß gegen §33 BDSG, die haben es unterlassen, Dich über die Datenspeicherung zu informieren, hätten die Daten gar nicht erst speichern dürfen - Du hast ja keine Geschäftsbeziehung mit denen usw.)
Naja, eine "Geschäftsbeziehung" besteht in sehr lockerer Form. Ich habe bereits zweimal etwas gekauft, und um bestellen zu können, mußte ich tatsächlich ein Konto anlegen. Übrigens waren beide Käufe gar nicht mal für mich, sondern für Bekannte.
Wenn's soweit kommt, kann ich Dir auch die Aktennummer meines Urteils und/oder die Begründung raussuchen.
Mal schauen. Ich mache das morgen erstmal mit der Anzeige, und wenn sich herausstellt, daß ein bestehendes Urteil herangezogen werden kann, schreibe ich dich an. Der "Übeltäter" hat bei ebay übrigens unter mehreren Namen agiert, und wenn man seinen Account anklickte, kam tatsächlich als "Realname" meiner, einschließlich korrekter Postanschrift. Die ist nun allerdings nicht besonders schwer zu finden. Da gibts genügend Google-Suchtreffer.
Grüße aus Berlin
Christoph S.