Hallo,
ich bräuchte mal den Rat der Selbständigen unter Euch.
Gesetzt folgender Fall: eine Agentur bietet eine Webanwendung, basierend auf einer Open-Source-Software an, mit zahlreichen Modifizierungen für spezifische Kundenwünsche. Sie engagiert dafür einen freien Mitarbeiter, der beim Briefing dabei ist und die Hauptkompetenz und Hauptarbeit der Programmierung übernimmt.
Es kommt zu erheblichen Problemen bei der Umsetzung: Die Kundenanforderungen stellen sich nachträglich als weit komplexer heraus als gedacht, das Pflichtenheft und die Auftragsbestätigung ist leider zu schwammig formuliert um das abzufangen. Man hat sich schlicht auf Seiten der Agentur und auch des Freelancers übernommen, wie es scheint. Die Situation exkaliert, Termine sind weit überschritten, der Kunde tobt. Es sieht so aus, als ob der Vertrag überhaupt nicht mehr auch nur halbwegs zu erfüllen wäre.
Welche Optionen hat man auf Agenturseite? Was ist der worst case? (Konventionalstrafen sind nicht vereinbart, aber man ist ja wohl verpflichtet zu erfüllen oder der Kunde läßt anderswo erfüllen und die Agentur zahlt?) Würde es etwas bringen, einen Gutachter zu engagieren, der prüft, ob die Kundenanforderungen unter den gegebenen Bedingungen überhaupt erfüllbar sind? Wo bekäme man in diesem Fall so einen Gutachter her? Was sind die Pflichten des Freelancers, der einen Pauschalvertrag zur Ablieferung der Leistung hat (natürlich ähnlich schwammig wie das Pflichtenheft)?
Wie ihr seht, reichlich ratlos. Habt Ihr Erfahrungen mit sowas? Danke für ein paar aufmunternde Worte und evtl. ein paar Ratschläge aus der Praxis zu den gegebenen Handlungsalternativen.
Martin