Was ist nötig..? Darf ich..?
Phil Z.
- recht
0 Olaf Schneider0 Cheatah4 Sven Rautenberg0 dedlfix
0 Phil Z.
Guten Tag allerseits.
Ich bin 16.
Ich erstelle gerade ein Onlinespiel.
Bei dem Onlinespiel will ich über den Namen und die Einverständnis meines Vaters Geld durch Werbung verdienen. Alles würde über seinen Namen und sein Konto laufen.
Das ist denk ich erlaubt.
Nun folgendes:
Ich will das man bei dem Spiel Gewinne/Geld gewinnen kann.
Das Projekt würde über meinen Namen laufen. D.h. auch mein Copyright auf Grafiken sowie Content und Code/Skripte/Quellcode.
Muss ich das irgendwas rechtliches beachten. Wie sieht es mit Betrugsprüfungen aus, Zertifikaten, u.s.w. Muss ich ein Gewerbe anmelden(mit 16 geht das meines Erachtens). Was ist nötig damit das Rechtens okay ist. Oder muss ich garnichts beachten in dem Fall und kann einfach "mein" Ding machen...?
Was muss/sollte/(wäre empfehlenswert) ich unbedingt in die AGB reinschreiben.
Da ich leider noch nicht soviel über die aktuelle Rechtslage weiß auch noch ein ungefährer Zeitraum wann das Projekt starten soll:
ca. Anfang 2007.
Hoffe auf viele sinnvolle und hilfreiche Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Zentner
Hallo Philipp,
Ich will das man bei dem Spiel Gewinne/Geld gewinnen kann.
ich würde mir beim Thema Onlineglücksspiel (handelt es sich um ein solches?) definitiv eine professionelle Rechtsberatung durch einen Juristen einholen. Das Thema ist meines Wissens viel zu heikel, um nur auf Basis von Forenbeiträgen irgendwelche Entscheidungen zu fällen.
Gruß
Olaf
Hi,
Ich bin 16.
herzlichen Glückwunsch ;-)
Bei dem Onlinespiel will ich über den Namen und die Einverständnis meines Vaters Geld durch Werbung verdienen. Alles würde über seinen Namen und sein Konto laufen.
Damit ist Dein Vater also auch derjenige, der im Zweifel zur Rechenschaft gezogen wird. Zu seinem Besten empfehle ich, eine anwaltliche Beratung einzuholen. Gute Rechtsschutzversicherungen bieten diese i.d.R. kostenlos (sie spart ihnen im Endeffekt Geld). Sollte eine solche Versicherung nicht vorliegen, empfehle ich, baldestmöglich eine abzuschließen - dringend und unabhängig von dieser Frage. Bedenke auch, dass Rechtsschutzversicherungen üblicherweise eine Sperrfrist von 3 Monaten haben, also diesen Zeitraum nicht (bzw. nur in Ausnahmefällen) genutzt werden können.
Auch über eine kostenlose Beratung hinaus: Die Investition einer frühzeitigen Absicherung beim Anwalt lohnt sich ganz sicher.
Oder muss ich garnichts beachten in dem Fall und kann einfach "mein" Ding machen...?
Nein, Du _musst_ ganz sicher nichts beachten. Allerdings musst Du dann auch mit den Konsequenzen leben ;-)
Ernsthaft: Hole Dir Expertenrat ein.
Hoffe auf viele sinnvolle und hilfreiche Antworten.
Dass Dir hier nicht nur lediglich Laien antworten, sondern die Experten Dir nicht mal antworten _dürfen_, ist Dir bewusst?
Cheatah
Hi.
Danke.
Dass Dir hier nicht nur lediglich Laien antworten, sondern die Experten Dir nicht mal antworten _dürfen_, ist Dir bewusst?
Nein war es mir nicht ;).. Grund?
mfg
Phil Z.
Hi,
Dass Dir hier nicht nur lediglich Laien antworten, sondern die Experten Dir nicht mal antworten _dürfen_, ist Dir bewusst?
Nein war es mir nicht ;).. Grund?
die genauen Bestimmungen kenne ich nicht, aber Anwälte dürfen öffentlich keine fallspezifische Rechtsberatung geben.
Cheatah
Hi,
die genauen Bestimmungen kenne ich nicht, aber Anwälte dürfen öffentlich keine fallspezifische Rechtsberatung geben.
Achso danke. =)
mfg
Phil
Hell-O!
die genauen Bestimmungen kenne ich nicht, aber Anwälte dürfen öffentlich keine fallspezifische Rechtsberatung geben.
<kümmelspalt>
Öffentlich schon (sonst gäbe es keine öffentlichen Gerichtsverhandlungen), aber nicht kostenlos.
</kümmelspalt>
Siechfred
Hi.
Danke.Dass Dir hier nicht nur lediglich Laien antworten, sondern die Experten Dir nicht mal antworten _dürfen_, ist Dir bewusst?
Nein war es mir nicht ;).. Grund?
Rechtsberatungsgesetz.
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatungsgesetz
http://www.jurawiki.de/RechtsberatungsGesetz
Moin!
Bei dem Onlinespiel will ich über den Namen und die Einverständnis meines Vaters Geld durch Werbung verdienen. Alles würde über seinen Namen und sein Konto laufen.
Das ist denk ich erlaubt.
Sofern dein Vater sich der Tragweite seiner Entscheidung, für dich den Strohmann zu mimen, im Klaren ist. Denn alles, was du an Fehlern machst, insbesondere an rechtlichen Fehlern, wird nicht nur an dir, sondern auch an ihm hängen bleiben.
Nun folgendes:
Ich will das man bei dem Spiel Gewinne/Geld gewinnen kann.
Gewinnspiele sind ein rechtliches Minenfeld. Lass dich unbedingt durch einen fachlich einschlägig gebildeten Rechtsanwalt beraten.
Glücksspiel ist illegal, nur staatlich konzessionierte Veranstaltungen (Lotto etc.) sind erlaubt. Gewinnspiele ohne Einsatz sind rechtlich immer sehr kritisch zu sehen, weil es auf die genaue Gestaltung der Teilnahmebedingungen ankommt.
Wie sieht es mit Betrugsprüfungen aus, Zertifikaten, u.s.w.
Das wäre ebenfalls mit dem Anwalt zu klären. Wenn "Konkurrenz" befürchtet, dass man dein Gewinnspiel manipulieren kann, findet sie das eventuell nicht gut, und mahnt evtl ab.
Muss ich ein Gewerbe anmelden(mit 16 geht das meines Erachtens).
Wenn DU ein Gewerbe anmeldest, müssen deine Erziehungsberechtigten zustimmen. Dann können sie dir aber eigentlich auch direkt ihr Einverständnis für deine volle Geschäftsfähigkeit geben, dann kannst du deine Idee komplett selbständig realisieren.
Allerdings hielte ich das nicht unbedingt für die schlaueste Idee - oder bist du in der Schule so gut, dass du locker noch nebenbei ein Unternehmen führen kannst? Unterschätze nie den Wert des Schulabschlusses.
Was muss/sollte/(wäre empfehlenswert) ich unbedingt in die AGB reinschreiben.
Das, was du als Vertragsgrundlage in deine Verträge aufnehmen willst. Man kann auch komplett ohne AGB auskommen, es gilt ohnehin erstmal das BGB, außerdem das AGBG, so dass in deinen AGB sowieso nicht alle denkbaren Klauseln überhaupt wirksam vereinbart werden können. Wenn du beispielsweise vollkommen überraschende Klauseln dort unterbringst, die man in AGB nicht erwartet, sind sie ungültig. Laß dich am schlauesten in diesem Punkt ebenfalls von einem Anwalt beraten.
- Sven Rautenberg
echo $begrüßung;
[...] es gilt ohnehin erstmal das BGB, außerdem das AGBG,
Meinst du mit AGBG das "Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Wenn ja, dann gibt es das doch schon seit 2002 nicht mehr, weil es ebenso wie das Fernabsatzgesetz im BGB aufgegangen ist.
echo "$verabschiedung $name";
Guten Tag allerseits.
Es handelt sich um ein Spiel wie
http://mafia1930.mafia1930.de/
Nicht genau gleich das ist klar.
Aber um solch ein Spiel. Der beste Spieler _gewinnt_ eine gewisse Höhe an Geld.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Zentner