Hallo Jan,
Durchstreichen macht man normalerweise, um etwas als ungültig darzustellen. Wozu sollte etwas ungültiges noch lesbar sein müssen?
z.b. bei einem Aktionspreis: <s>199.-</s> jetzt 99.-!
ich weiß nicht, wie das schweizerische Recht aussieht, aber in Deutschland ist so eine Gegenüberstellung zumindest umstritten und daher mit äußerster Vorsicht zu genießen.
Ciao,
Martin