Ich bezweifle das irgendjemand dir in einem Forum eine Rechtsauskunft gibt (und dann hinterher dafür entweder von einem RA verklagt wird, da Rechtsauskünfte nur von Anwälten erteilt werden dürfen, oder von dir,oder jemand anderem, weil er etwas falsche gesagt hat).
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Wer aus purer Gefälligkeit einem anderen einen Rat oder eine Empfehlung erteilt, ist grundsätzlich nicht zum Ersatz des aus der Befolgung entstehenden Schadens verpflichtet (§ 676 BGB). ... Für sie wird nur gehaftet, wenn sie als unerlaubte Handlung zu beurteilen sind. Bei wissentlich falschem Rat oder falscher Auskunftserteilung kommt dann möglicherweise eine Haftung aus § 826 BGB in Betracht.