Hardware umtauschen?
timmy_
- recht
hi leute,
ich habe mal ne frage die nichts mit programmieren etc. zutun habt.
ich hoffe das nehmt ihr mir nicht übel^^
ich habe vor einiger zeit bei einem computer-fachhändler arbeitsspeicher gekauft, auf der quittung stand (was ich erst zuhause bemerkte) kein rückgaberecht.
ich dachte mir erstmal nix, aber als ich einige monate darauf ein hub (switch) kaufte stand es auch auf der quittung.
wie sieht es nun bei arbeitsspeicher aus?
nehmen wir mal an: gekauft, eingebaut, geht nicht! was dann?
muss ich dann auf den arbeitsspeicher sitzen bleiben?
oder ein ganz anderer fall: gekauft, eingebaut geht nur teilweise weil probleme mit dem vorhanden arbeitsspeicher... ??
danke für eure hilfe!
schönen mittwoch noch!
Hi!
soweit ich weis -
der Händler kann sich auf den Kopfstelen ,aber in der ersten 2 wochen hast du rückgaberecht , alternativ - du streichst es aus der rechung bevor du es unterschreibst.
MFG
bleicher
Yerf!
Hi!
soweit ich weis -
der Händler kann sich auf den Kopfstelen ,aber in der ersten 2 wochen hast du rückgaberecht , alternativ - du streichst es aus der rechung bevor du es unterschreibst.
Das Rückgaberecht hat man aber nur beim Versandhandel, wenn man im Laden gekauft hat gibts da nix. Bei einem Defekt ist das aber eh egal, da hier die gesetzliche Gewährleistung greift (2 Jahre). Bei Inkompatibilität mit vorhandenen Komponenten wirds allerdings schwer, vermutlich zählt das nicht als defekt.
Gruß,
Harlequin
aber daß ein teil kaputt/incompatibel ist erkennt man ja meist am
ersten Tag , hat man die "Tüten" nicht aufgerissen werden die wohl kaum was gegen sagen können :)
aber daß ein teil kaputt/incompatibel ist erkennt man ja meist am
ersten Tag , hat man die "Tüten" nicht aufgerissen werden die wohl kaum was gegen sagen können :)
Kommt drauf an. Wenn der speicher defekt ist, machen auch aufgerissene Tüten nichts, dann MÜSSEN sie ihn zurücknehmen, und in irgendeiner Weise nachbessern (Geld zurück, Neuer Speicher, reperatur, was man wohl bei einem Speicher eher nicht machen wird).
Aber wenn der Speicher eigentlich funktioniert (und z.b. nur dein Mainboard ihn nicht mag), ist es was anderes:
Ein Einbau kann Kratz- Spuren oder Schrammen hervorrufen, womit der Speihcer als "gebraucht" gilt. Wenn sich darauf der Verkäufer rausredet, hat man rechtlich schlechte Karten, wenns aber ein kulanter Laden ist, die einen auch gerne als Kunde behalten möchten, wird sowas oft trotzdem umgetauscht.
Anders natürlich beim Internet-Kauf, da greift FAG und damit hat man 2 Wochen Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen.
Grüße,
Jörg
hi,
Aber wenn der Speicher eigentlich funktioniert (und z.b. nur dein Mainboard ihn nicht mag), ist es was anderes:
Ein Einbau kann Kratz- Spuren oder Schrammen hervorrufen, womit der Speihcer als "gebraucht" gilt. Wenn sich darauf der Verkäufer rausredet, hat man rechtlich schlechte Karten
Beim Kauf über's www - allgemein: Fernabsatz - bestünde auch dann Rückgaberecht. Der Verkäufer darf den rückzuerstattenden Betrag lediglich um diese Wertminderung der Ware verringern.
Beim Kauf im Laden gilt allerdings wirklich: Pech gehabt, wenn es lediglich an Inkompabilitäten mit dem Motherboard o.ä. liegt - es sei denn, dadurch liegt ein Fehlen zugesicherter Eigenschaften vor.
gruß,
wahsaga
Hi,
bleicher und wahsaga haben vollkommen recht
das 14 tägige mit wertersatz im onlinehandel -
faustregel: prüf die ware nur so wie du es im ladengeschäft hättest tun können - der händler möchte ja die Ware wieder als neu verkaufen
die gewährleistung (anders wie bei herstellergarantie) greift nur, wenn die ware bei übergabe schon einen defekt hatte.
solltest du den speicher (zb. durch elektrostatik) zerstört haben, können die das feststellen - dann gibts nix ausser noch prüfkosten
was mich nur wundert, ist, dass du einen Laden gefunden hast der hier nicht auf kulanz handelt.
grüßle ralphi